Drucksache Nr. 0522/2004:
"Arkadas e. V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Inhalt der Drucksache:

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0522/2004
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"Arkadas e. V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Antrag,

zu beschließen,
den "Arkadas e.V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 KJHG anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein Arkadas e. V. in deren Planungen, den pädagogischen Angeboten und der interkulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Der Migrationshintergrund und die traditionelle Orientierung werden vom Verein problematisiert und die Stärken und Ressourcen von Mädchen und Jungen gleichermaßen berücksichtigt, gefordert und gefördert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der "Arkadas e. V." hat beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 KJHG anerkannt zu werden.

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.

Voraussetzungen hierfür sind, dass der Träger
  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist,
  2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
  3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Die Satzung des Vereins Arkadas e. V. gibt als primäre Ziele seiner interkulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung an. Hier versteht sich der Verein insbesondere als Träger, der durch Angebote in den Bereichen Sport und Kultur Kindern und jungen Menschen Anregungen, Möglichkeiten und Hilfen bietet, um eine sinnvolle und eigenverantwortliche Freizeitgestaltung zu erlernen.

Die Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Durch Studienfahrten, internationale Begegnungen und vielfältige Maßnahmen im Freizeit- und Bildungsbereich sollen die Vereinsziele erreicht werden.

Der Verein wurde 1991 als gemeinnütziger Verein mit dem Namen Arkadas Verein für eine multikulturelle Gesellschaft e. V. gegründet und ist seit 2002 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover als Verein für interkulturelle Erziehung, Bildung, Kultur und Sport - Arkadas, eingetragen ( s. Anlage 2).

Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde 2000 wegen Förderung der Jugendhilfe erweitert und anerkannt, der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord ist als Anlage 3 beigefügt.

Zielgruppen in der Kinder- und Jugendarbeit sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 3 - 27 Jahren. Zur Umsetzung seiner Ziele führt der Verein seit 1999 vielfältige Bildungs- und Kulturangebote an Grund- und Hauptschulen, Freizeitheimen und Kulturtreffs durch. Dies sind feste und regelmäßige Gruppenangebote und Exkursionen, an deren Planung und Konzeptionierung die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

Im Bereich Jugendbildung finden berufsorientierte Beratungsangebote, Workshops und spezielle internationale Begegnungen statt.

Der Verein Arkadas hat in den vergangenen 3 - 4 Jahren seine Kinder- und Jugendarbeit in vielfältiger Weise entwickelt und ausgebaut.

So sind seit dem wichtige und wirkungsvolle Arbeitsschwerpunkte des Vereins: Gewalt- und Drogenpräventionsprojekte in Kooperation mit kommunalen, freien und kirchlichen Trägern der Jugendarbeit, intensive Elternarbeit mit Migrantenfamilien und bilinguale Sprach- förderung.

Seit 2001 ist Arkadas Träger und aktiver Partner des Gewalt- und Drogenpräventionsprojektes "Fitpoint" in Linden-Süd. In Zusammenarbeit mit den Bereichen Kultur, Sport, Jugendarbeit und vernetzte Dienste werden zur Verhinderung von Gewalt wichtige bewegungsorientierte Aktivitäten mit Jugendlichen durchgeführt, die nicht nur präventiv sondern auch integrativ im Stadtteil wirken.

Auf diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Verein einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgabe der Jugendhilfe leistet.
51.50 2
Hannover / 01.03.2004