Drucksache Nr. 0512/2014:
Stadtbahnstrecke B-Süd
- Verlängerung der Hochbahnsteige an der Haltestelle Am Brabrinke

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
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0512/2014
2
 

Stadtbahnstrecke B-Süd
- Verlängerung der Hochbahnsteige an der Haltestelle Am Brabrinke

Antrag,


den Planungen der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) zur Verlängerung der Hochbahnsteige an der Haltestelle Am Brabrinke gemäß den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Planunterlagen zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Frauen sind im besonderen Umfang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge dar. Mit der geplanten Verlängerung des Hochbahnsteiges wird sich die Situation an der Haltestelle Am Brabrinke verbessern.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages


1. Ausbau für den Drei-Wagen-Zug

In der Region Hannover werden bis zu drei Stadtbahnfahrzeuge im Linienbetrieb im Zugverband eingesetzt. Auf den Linien 1 und 4 fahren seit 2001 Drei-Wagen-Züge im Berufsverkehr zwischen 15 und 18 Uhr. Dazu wurden im Jahr 2002 drei Hochbahnsteige der Linie 4 im Bereich Roderbruch verlängert. Seit Juni 2006 sind auch auf der Linie 3 und seit Dezember 2009 auf der Linie 6 Drei-Wagen-Züge im Einsatz.

Sämtliche Tunnelstationen, die Hochbahnsteige auf der B-Nord mit Ausnahme der Haltestellen Langenhagen/ Langenforther Platz und dem Endpunkt Langenhagen sowie die Hochbahnsteige auf der B-Süd mit Ausnahme der Haltestellen Am Brabrinke, Laatzen/ Werner-von-Siemens-Platz und Laatzen/ Eichstraße (Bahnhof) weisen bereits die erforderliche Nutzlänge von 70 m auf.

Die genannten fünf Ausnahmen verfügen über eine Bahnsteiglänge von lediglich 60 m, so dass die ca. 75 m langen Zugverbände nur durch das Verschließen der jeweils ersten und letzten Stadtbahntür am Bahnsteig sicher halten können. Bereits der Nahverkehrsplan 2008 der Region bemängelt die unzureichenden Ausbaustandards im Hinblick auf die Bequemlichkeit und Orientierung für wartende sowie ein- und aussteigende Fahrgäste. Besonders mobilitätseingeschränkte Fahrgäste profitieren von dem barrierefreien Ausbau der Hochbahnsteigverlängerung in Form von Rampen, signalgesicherten Fußgängerüberwegen und den taktilen Leitelementen. Wartenden Fahrgästen bietet eine Bahnsteiglänge von 70 m Nutzlänge einen ausreichenden Aufstellbereich auf dem Hochbahnsteig.

Die zu verlängernden fünf Hochbahnsteige sollen bei unveränderter Gleisgeometrie jeweils in der bestehenden Baukonstruktion und Materialwahl umgebaut werden. Das Stadtgebiet von Hannover ist von der Verlängerung der Hochbahnsteige an der Haltestelle Am Brabrinke betroffen.

Ferner sollen langfristig sämtliche Niedrigbahnsteige auf der Stadtbahnstrecke B durch mobilitätsbehindertengerechte Hochbahnsteige ersetzt werden.

2. Beschreibung der Maßnahme Am Brabrinke

Die Stadtbahnhaltestelle Am Brabrinke liegt in Mittellage der Hildesheimer Straße nördlich der Einmündung der Straße Am Brabrinke. Die zurzeit 60 m langen Seitenhochbahnsteige werden um 10 m in Richtung Norden verlängert. Die Verlängerungen erhalten taktile Leiteinrichtungen. Statt der heute auf der Nordseite vorhandenen Treppen werden barrierefrei ausgebaute Rampen angelegt. Die Überwege über die Fahrbahn müssen entsprechend nach Norden verschoben werden. Der neue Überweg über die stadtauswärtige Fahrbahn wird aufgrund einer Zufahrt versetzt angeordnet. Sehbehinderte und Blinde erhalten am nördlichen Bahnsteigende über Bodenindikatoren die Information, dass der Abgang nicht sehbehindertengerecht ist. Die Aufstellflächen zwischen den Gleisen und Fahrbahnen sowie die gegenüberliegenden Fahrbahnränder erhalten eine deutliche Kennzeichnung, die auf das ungesicherte Überqueren von Gleise und Fahrbahnen hinweisen.

An dem im Süden gelegenen Hauptzugang der Haltestelle werden die vorhandenen signalisierten Überwege über die Fahrbahn und Gleise sehbehindertengerecht mit den dafür notwendigen Einrichtungen ausgebaut.

Es wäre wünschenswert auch den nördlichen Zu- und Abgang mit einer sehbehindertengerechten Fußgängersignalisierung auszustatten. Dies hätte allerdings zur Folge, dass sich in einem Abstand von ca. 200 m auf der vielbefahrenen Hildesheimer Straße 3 Signalanlagen befinden würden. Da die Erfahrung zeigt, dass bei Fußgängersignalanlagen die Rotzeiten möglichst kurz gehalten werden müssen, damit das Rotlicht akzeptiert wird, könnte diese Signalanlage nicht mit den benachbarten Knoten koordiniert werden. Dadurch würde sich der Verkehrsfluss auf der Hildesheimer Straße verschlechtern. Neben der sehbehindertengerechten Signalisierung der Straße müsste auch der Gleisbereich zusätzlich signalisiert werden, da sehbehinderte Menschen nicht sicher über die Straße geführt werden können, wenn der Gleisbereich anschließend ungesichert überquert werden muss.

Da eine zweite sehbehindertengerechte Fußgängersignalisierung, nicht zur Standardausstattung gehört und nicht zwingend vorgeschrieben ist, müssten die Kosten hierfür nach § 5 Abs. 6 des Kooperationsvertrages zwischen Stadt, Region, infra und üstra, von der Stadt getragen werden, wenn die Stadt diese fordern würde.

In der Abwägung der Vor- und Nachteile kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass hier auf eine zweite sehbehindertengerechte Fußgängersignalisierung verzichtet werden kann. Die Verwaltung wird aber im Planfeststellungsverfahren die Verlegung von Leerrohren fordern, damit ggf. unabhängig von der jetzt anstehenden Bahnsteigverlängerung eine sehbehindertengerechte Signalisierung noch nachgerüstet werden kann.

Für die Verlängerung der Bahnsteige müssen vier Bäume gefällt werden. Die notwendigen Ersatzpflanzungen erfolgen auf dem nördlich der Haltestelle anschließenden Grünstreifen zwischen Gleistrasse und Fahrbahn. Gepflanzt werden 6 neue Bäume.

Da der Baumstreifen für die Ersatzbaumpflanzungen sehr schmal ist, wird die Verwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens außer der Leitungsfreiheit einen Substrateinbau bis zu 1,5 m Tiefe fordern. Wegen der besonderen Enge an den Pflanzstandorten wird ferner eine robuste und schmalkronige Baumart wie z.B. Gingko gefordert. Die Pflanzungen der neuen Straßenbäume im Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gleisanlage müssen so erfolgen, dass sie den wenigen Bestandsbäumen im Straßenraum orthogonal gegenüberstehen.

3. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Verlängerung der Bahnsteige und den sehbehindertengerechten Ausbau des südlichen Zu- und Abganges betragen rund 390.000 €. Die Bahnsteigverlängerungen sind seitens des Landes Niedersachsen nicht zuwendungsfähig, da die Maßnahmen betriebsbedingt sind (Einsatz von Drei-Wagen-Zügen) und die Bahnsteige bereits barrierefrei ausgebaut sind und daher nicht den Fördertatbeständen des Entflechtungsgesetzes entsprechen. Die Kosten sind daher komplett von der Region Hannover zu tragen.

4. Beteiligung der Behindertenbeauftragten

Die Behindertenbeauftragte der Stadt Hannover wurde an der Planung für Verlängerung der Hochbahnsteige an der Haltestelle Am Brabrinke beteiligt. Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Senioren und Personen mit Kinderwagen wird durch die Maßnahme verbessert, da zukünftig an allen Stadtbahntüren barrierefrei ein- und ausgestiegen werden kann. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch die Nachrüstung der südlichen Fußgängerfurten mit Blindensignalgeber die Erreichbarkeit der Haltestelle erleichtert.

5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Regionsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2013 der Planung und der Finanzierung zugestimmt. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) als Bauherr hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.

Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2014 bis 17.03.2014 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die Stadt Hannover als Trägerin öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 31.03.2014 abzugeben. Eine Verlängerung der Frist bis zum 11.05.2014 ist möglich, darüber hinaus aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, die Bahnsteigverlängerung in der 2. Jahreshälfte 2014 umzusetzen.

6. Anlagen

Anlage 1: Lageplan Hochbahnsteig Am Brabrinke
Anlage 2: Querschnitt Hochbahnsteig Am Brabrinke
66.1 
Hannover / 28.02.2014