Drucksache Nr. 0502/2014:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 06.03.2014: Geschäftsordnungskommission
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung
  • Durch Neufassung erledigt: Geschäftsordnungskommission

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Geschäftsordnungskommission
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0502/2014
2
 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der vorliegenden Drucksache werden dem Rat der Landeshauptstadt folgende Änderungen der Geschäftsordnungsregelungen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1. In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 03.05.2012 wurde besprochen, wie mit der Redezeit bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratssitzung zu verfahren ist. Die Kommissionsmitglieder haben sich im Ergebnis darauf verständigt, dass in diesem Fall die Redezeit für jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktionslose Ratsmitglied jeweils fünf Minuten beträgt. Danach kann auf Nachfrage erneut das Wort erteilt werden, wenn die Redezeit von fünf Minuten nicht ausgeschöpft worden ist.


Mit der Neuregelung in § 15 Abs. 6 Sätze 7 u. 8 wird diese Absprache in die Geschäftsordnung übernommen.

2. Die Regelung zur Geltendmachung der Beschlussunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung) ist an die geltende Gesetzesregelung in § 65 Abs.1 Satz 3 NKomVG anzupassen.

3. Mit einer Neuregelung in § 19 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung soll (die bisherige Anwendungspraxis) festgeschrieben werden, dass über den Ursprungs- bzw. Hauptantrag in der Gestalt abgestimmt wird, den er durch einen zuvor beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrag erhalten hat.

4. Mit einer Änderung der Regelung zur Zuständigkeit der Fachausschüsse (§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung) soll der geänderten Zuständigkeit der Dezernate Rechnung getragen werden:

Angelegenheit
Dezernatszuständigkeit
Ausschusszuständigkeit
bislang
Ausschusszuständigkeit
neu
Union Boden GmbH
Baudezernat
Ausschuss für Arbeits- markt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangele- genheiten
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Angelegenheiten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Wirtschafts- und Umweltdezernat
unbenannt
Ausschuss für Umwelt- schutz und Grünflächen
Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungs- dienstes
Finanz- und Ordnungsdezernat
Organisations- und Personalausschuss
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Zusatzversorgungskasse
Finanz- und Ordnungsdezernat
Organisations- und Personalausschuss
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Veranstaltungskoordi-
nation und Angelegen- heiten „Kleines Fest“
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Sportausschuss
Die Veranstaltungs- angelegenheiten sollen künftig in dem Ausschuss behandelt werden, der im jeweiligen Einzelfall den größten Sachbezug auf- weist. Ist eine Zuordnung nicht möglich, sollen diese Angelegenheiten unmittelbar im Verwal- tungsausschuss beraten werden.
Europaangelegenheiten
Jugend- und Sozialdezernat

Geschäftsbereich Oberbürgermeister

Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung

Internationaler Ausschuss

Internationaler Ausschuss
Hochwasserschutz
Wirtschafts- und Umweltdezernat
unbenannt
Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
Die weiteren Änderungen des § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind nur redaktioneller Art.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen ist als Anlage 2 beigefügt.
15.4 / 18.6
Hannover / 28.02.2014