Drucksache Nr. 0501/2009:
Förderung einer Krippengruppe (KKT) in Trägerschaft des Humanistischen Verbands Niedersachsen

Inhalt der Drucksache:

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0501/2009
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Förderung einer Krippengruppe (KKT) in Trägerschaft des Humanistischen Verbands Niedersachsen

Antrag,


zu beschließen,
  • dem Humanistischen Verband Niedersachsen, K.d.ö.R., als Träger der Kleinen Kindertagesstätte mit 10 Ganztagsplätzen in Misburg-Süd, Max-Kuhlemann-Straße 8 zu fördern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufenden Beihilfen für eine Kleine Kindertagesstätte auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand2.800,00 €4645.001/988000Zuwendungen92.200,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten224,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt2.800,00 € Ausgaben insgesamt92.424,00 € 
Finanzierungssaldo-2.800,00 € Überschuss / Zuschuss-92.424,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem KiföG zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Der Investitionszuschuss wird für die Krippen maximal in Höhe der nicht durch das Land geförderten Investitionen nach der Richtlinie zum Ausbau der Kinderbetreuung (RIK) bewilligt.


Begründung des Antrages

Der Humanistische Verband Niedersachsen (HVN), Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft und somit den Religionsgemeinschaften als anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe (§ 75 SGB III) gleichgestellt.

Der HVN beantragt die Förderung und den Betrieb einer kleinen Kindertagesstätte in der Max-Kuhlemann-Straße 8 mit 10 Ganztagsplätzen auf der Grundlage der Richtlinien für Elternvereine. Die Plätze werden für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren angeboten.

Die vorgesehene Immobilie ist Eigentum der Wohnungsbaugenossenschaft Hannover-Ost und wird in Kooperation mit dem HVN entsprechend der pädagogischen und baulichen Vorgaben umgebaut. Der HVN wird als eigenständiger Betreiber die Immobilie in der Max-Kuhlemann-Straße anmieten. Eine Außenspielfläche für 10 Kinder steht ebenfalls zur Verfügung.

Zum neuen Kindergartenjahr soll die Kleine Kindertagesstätte das Angebot für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Stadtteil Misburg-Süd ergänzen. Der Träger strebt den 01.08.2009 als Betriebsbeginn der Einrichtung an. Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden. Die geplanten Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 2.800 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde, wonach eine vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5 % der Gesamtkosten vorgesehen ist.

Anlässlich der Umbaupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Der Beginn der notwendigen Umbaumaßnahme ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen.

Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 92.200 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

51.4 
Hannover / 03.03.2009