Informationen:
verwandte Drucksachen:
0500/2012 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 07.03.2012: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 15.03.2012: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
0500/2012 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) |
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Derzeit gilt für den Planbereich der Bebauungsplan Nr. 303, 1. Änderung von 15.04.1992.
Mit der darin enthaltenen Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft mit der besonderen Zweckbestimmung „Erwerbsgärtnerei“ sollte der auf der Fläche bereits bestehende Gärtnereibetrieb in seinem Bestand gesichert werden. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich auf den Flächen ein Gartenmarkt etabliert, die Zucht bzw. Erzeugung von Pflanzen ist dabei zunehmend in den Hintergrund getreten. Die westlichen Grundstücke im Planbereich wurden in der Vergangenheit als Lagerfläche eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens genutzt und stehen seit geraumer Zeit leer. Eine Vermarktung durch den Grundstückseigentümer ist bisher auch an den Festsetzungen des Ausgangsbebauungsplans gescheitert, da für das Planungsziel des Erwerbsgartenbaus erheblich größere Flächen benötigt werden.
Die zügige Entwicklung des Baugebiets „Büntekamp“ südlich der Lange- Feld- Straße (Bebauungsplan Nr. 1694), der Ausbau der Lange- Feld- Straße sowie die Errichtung einer Schallschutzwand entlang der Güterumgehungsbahn eröffnen auch für das Plangebiet neue Nutzungsoptionen.
Für die zwischen dem Plangebiet und der bestehenden Wohnbebauung an der Lothringer Straße gelegene Kleingartenkolonie „Rosengrund“ gilt weiterhin der Bebauungsplan Nr. 303, 1. Änderung.
Der starken Nachfrage nach Wohnbauland in Kirchrode folgend ist für das Plangebiet die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes beabsichtigt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll die Möglichkeit geschaffen werden, Baugesuche vorübergehend zurückstellen zu können und die städtebauliche Entwicklung zukünftig effektiv steuern zu können.