Drucksache Nr. 0498/2009:
Erweiterung der Kindertagesstätte/Familienzentrum der ev. - luth. Gnadenkirche zum heiligen Kreuz um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0498/2009
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Erweiterung der Kindertagesstätte/Familienzentrum der ev. - luth. Gnadenkirche zum heiligen Kreuz um eine Krippengruppe

Antrag, zu beschließen,

  • die Kindertagesstätte der ev. - luth. Gnadenkirchengemeinde zum heiligen Kreuz in Mittelfeld zum 01.08.2009 um eine Krippengruppe (0-3 Jahre) mit max. 15 Plätzen zu erweitern und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Betriebsbeginn, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Niedersächsische Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen30.634,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt30.634,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-30.634,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um eien Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Träger keine Gruppenpauschale für die zusätzliche Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Stadt getragen.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Die Kita der Gnadenkirche ist zum 01.08.2007 Familienzentrum geworden. In der Einrichtung besteht ein großes Interesse und eine verstärkte Nachfrage der Eltern nach Krippenplätzen. Auf Grund des großen Bedarfs stadtweit, aber auch im Stadtbezirk Döhren-Wülfel, stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar.

Da die Kita bereits im letzten Jahr eine Umstrukturierung vornehmen wollte und auf Grund des Bedarfes an Kindergartenplätzen ihr Vorhaben zunächst verschoben hatte, besteht nunmehr der Wunsch, die entsprechenden Veränderungen zum 01.08.2009 vorzunehmen. Die erforderlichen baulichen Veränderungen werden von der Kirchengemeinde und dem Stadtkirchenverband getragen.

In Reaktion des Trägers auf die gestiegene Nachfrage wurde dem großen Bedarf an Krippenplätzen bereits im Rahmen einer altersgemischten Gruppe Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht durch das Gesamtkonzept der Einrichtung, das u. a. eine enge Kooperation mit allen sozialen Institutionen im Stadtteil vorsieht, die Möglichkeit, den Elternbedarfen entsprechend, bestehende Betreuungsangebote für Schulkinder teilweise auf die umliegenden Institutionen zu verteilen.
Somit kann das Krippenangebot in der Kita auf eine reguläre Gruppengröße ausgebaut und die Schulkindbetreuung bedarfsgerecht angeboten werden.
Durch diese Umstrukturierung innerhalb der Einrichtung werden für die Krippengruppe Folgekosten in Höhe von 30.634,00€ jährlich ausgelöst.

Anlässlich eines Ortstermins hat das Niedersächsische Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege- bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Die Umsetzung ist zum 01.08.2009 geplant. Ein Antrag auf Investitionsmittel nach der Richtlinie Investition Kinderbetreuung wurde bei der Landesschulbehörde gestellt.
51.4 
Hannover / 03.03.2009