Informationen:
verwandte Drucksachen:
0483/2009 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 18.03.2009: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 26.03.2009: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
0483/2009 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis) |
|
|
Es gibt zur Zeit Überlegungen, die Tankstelle aufzugeben und dieses Grundstück für eine Erweiterung des ALDI-Marktes zu nutzen. Die Stellplätze des Marktes sind an der Hildesheimer Straße geplant.Die unmittelbare Nachbarschaft ist jedoch städtebaulich durch mehrgeschossige Wohn- und Geschäftsgebäude (Hildesheimer Straße) sowie mehrgeschossige Wohnhäuser (Siemensstraße, Mozartstraße) in geschlossener Blockrandbebauung geprägt. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 37, 7. Änderung soll es sein, diese Art der Bebauung auch für den Planbereich aufzunehmen. Es soll deshalb eine drei- bis viergeschossige geschlossene Bebauung auf der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt werden. Einer Erweiterung des ALDI-Marktes bis zur zulässigen Größe von
800 m² Verkaufsfläche steht grundsätzlich nichts entgegen, wenn die vorstehend genannten Planungsziele nicht beeinträchtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um die Entscheidung über Bauvoranfragen oder Bauanträge gemäß § 15 BauGB zurückstellen zu können, die diesen Planungszielen entgegen stehen. Er ist auch Grundlage für den Erlass einer Veränderungssperre nach
§ 14 BauGB, falls diese erforderlich wird.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die Eingriffsregelung anzuwenden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht und Umweltprüfung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.