Drucksache Nr. 0477/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz in Schulen
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.7.

Inhalt der Drucksache:

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0477/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz in Schulen
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.7.

Leider müssen die Schüler und die Bürger in Hannover feststellen, dass die Verwaltung immer noch kein Neubau der IGS Linden geplant hat. Dieser Neubau ist dringend notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich Verwaltung:

Welche Brandschutzmängel liegen bei der IGS Linden vor?

Wann gab es zuletzt eine Begehung der Feuerwehr in der IGS?

Welche Schulen erfüllen darüber hinaus nicht die aktuelle Brandschutzordnung und in welchem Ausmaß?

Mit besten Grüßen

Tobias Braune


Text der Antwort


Frage 1: Welche Brandschutzmängel liegen bei der IGS Linden vor?

Hinsichtlich der brandschutztechnischen Mängel wird zunächst auf die beschlossenen Drucksachen 1573/2018 und 1869/2018 verwiesen, in denen auf die Behebung der bestehenden Mängel abgestellt wird.

Am Lindener Berge 11:

Im Zuge der brandschutztechnischen Sanierung des Naturwissenschaftlichen(NTW)- Traktes werden die in Trockenbauweise errichteten Flurwände durch neue Trockenbauwände mit Brandschutzqualität ersetzt. Die abgehängten Unterdecken in den Fluren werden als Brandschutzdecken erneuert. Zwischen dem NTW-Trakt und dem restlichen Gebäude wird eine Brandabschnittstrennung vorgesehen. Daneben werden hier alle Leitungen und Lüftungskanäle geschottet oder verkleidet. Ein weiteres Ziel der Brandschutzsanierung ist die Verbesserung der Rettungswegsituation. So erhalten die NTW-Fachunterrichtsräume durch Türen zu benachbarten Räumen zusätzliche Ausgänge. Im Obergeschoss wird im Bereich der Klassenräume durch den Bau eines Verbindungsgangs ein zweiter Rettungsweg geschaffen. Zweite Rettungswege werden auch für den Konferenz- und den Leseraum (Bibliotheksbereich) errichtet. Um vorhandene Räume in der Sanierungsphase besser als Auslagerungsfläche nutzen zu können, werden auch im nicht zu sanierenden A-Trakt (Obergeschoss) und dem „Kleinen Haus“ (Dachgeschoss) zweite bauliche Rettungswege neu geschaffen oder verbessert. Die Räume stehen damit der Schule dauerhaft als zusätzliche Nutzfläche zur Verfügung.

Beethovenstraße 5:

Um die Forderung nach einem zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweg zu gewährleisten, erhält sowohl das Vorderhaus als auch das Hinterhaus eine Außentreppe in Stahlbauweise.

Zudem sind im Innenraum verschiedene brandschutztechnische Maßnahmen vorgesehen, um den zweiten baulichen Rettungsweg für alle im Brandfall nutzbar zu machen und die Fluchtwegsituation zu optimieren.

Die Fluchttreppe des Vorderhauses wird an der südlichen Giebelseite im Bereich eines Gebäuderücksprunges angeordnet. Alle Geschosse werden durch die Treppe erschlossen. Im Innenraum des Vorderhauses wird der zweite Rettungsweg über Klassenräume im 1. OG und 2.OG hergestellt. Zudem ist der Einbau von Brand- und Rauchschutztüren vorgesehen. Die Fluchttreppe des Hinterhauses ist an der nördlichen Giebelseite positioniert. Sie erschließt alle Geschosse mit Klassenräumen. Zudem werden Rauchschutztüren zwischen dem innenliegenden Treppenraum und dem Flur eingebaut, um ein Verrauchen des Fluchtweges zu verhindern.

In der ehemaligen Aula im 1. Obergeschoss werden weitere räumliche Änderungen vorgenommen. Sie umfassen den Rückbau einer bestehenden Galerie, die derzeitig aus brandschutztechnischen Gründen nicht nutzbar ist, sowie den Einbau eines Chemieraumes inklusive der notwendigen Nebenräume, der zurzeit nicht den aktuellen Anforderungen entspricht und vergrößert sowie neu ausgestattet wird.

Alle oben genannten Maßnahmen sollten aus Sicherheitsgründen nicht bis zu einem Neubau zurück gestellt, sondern so zeitnah wie möglich umgesetzt werden.

Sporthallen:

Hinsichtlich der Sporthallen befindet sich ein Projekt in Vorbereitung. Die Beschlussdrucksache hierfür wird den zuständigen Gremien zeitnah vorgelegt. Hier wird derzeit von folgenden umzusetzenden Maßnahmen ausgegangen:

Installationsdurchbrüche sind zu schließen, Brandschutzklappen einzumauern, Brandschutztüren zu ertüchtigen, feuerhemmenden Rückwände im Bereich der Schrankwände herzustellen, feuerhemmend Deckenhohlraum-Schotts zu erstellen, vorhandenen Holzdecken durch GK-Unterdecken gelocht und GK- Unterdecken feuerhemmend zu ersetzen und eine Brandmeldeanlage ist zu installieren.


Frage 2: Wann gab es zuletzt eine Begehung der Feuerwehr in der IGS?

Die letzten Brandverhütungsschauen der Feuerwehr erfolgten am 04. und 05.12.2017.

Frage 3: Welche Schulen erfüllen darüber hinaus nicht die aktuelle Brandschutzordnung und in welchem Ausmaß?

Bei der „Brandschutzordnung“ handelt es sich um eine Regel für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen.

Wir gehen davon aus, dass die Frage sich auf die aktuellen „Brandschutzanforderungen“ bezieht.

Baurechtlich besteht für genehmigte Bestandsgebäude kein Anpassungsverlangen, sodass die Gebäude aufgrund des Bestandschutzes nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen müssen.

Bei Vorliegen einer „konkreten Gefahr“ wird eine Anpassung vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird und wurden im Rahmen eines Sonderprogramms an allen Schulen, sofern notwendig, zweite bauliche Rettungswege nachgerüstet. Im Zuge von umfänglichen Sanierungen werden die Gebäude bei Bedarf auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die sich aus Brandschauen der Feuerwehr ergebenden baulichen Mängel werden jeweils kurzfristig behoben.