Informationsdrucksache Nr. 0459/2022:
Ergebnis der Verwaltung zum Antrag vom 19.01.2022 „FFP2-Masken in Schulen", Drucksache Nr. 2769/2021 N1

Inhalt der Drucksache:

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Ergebnis der Verwaltung zum Antrag vom 19.01.2022 „FFP2-Masken in Schulen", Drucksache Nr. 2769/2021 N1

Mit dem Antrag der Vertretung der Schüler*innen aus der Drucksache Nr. 2769/2021 N1 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, „unter welchen finanziellen und organisatorischen, den gemeinbildenden Schulen zur Verteilung an die Schüler*innen eine ausreichende Anzahl an FFP2-Masken für Notfälle zur Verfügung gestellt werden kann.

Mit Vorlage dieser Drucksache informiert die Verwaltung über das Ergebnis der Prüfung.


Ausgangssituation/ rechtliche Grundlagen

Mit Veröffentlichung der Niedersächsischen Corona Verordnung in der Fassung vom 11.01.2022 gibt es veränderte Regelungen bzgl. der Maskenpflicht in Schulen. So haben seitdem auch Schüler*innen unter 14 Jahren die Verpflichtung, eine OP Maske in der Schule zu tragen.

In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass für Schüler*innen, die ihre Maske vergessen haben, ein Notkontingent an OP Masken in den Schulen bereitgestellt werden soll. Dieses ist entsprechend den Ausführungen des Ministerbriefs vom 10.12.2021 grundsätzlich aus dem Landesbudget vorzuhalten.

Eine aktuelle Umfrage des Fachbereiches Schule in allen Schulen hat ergeben, dass dieses Verfahren in der Praxis offensichtlich problemlos in den meisten Schulen funktioniert und entsprechend umgesetzt wird. Lediglich aus neun Schulen kam eine Rückmeldung mit der Bitte nach ergänzender Unterstützung durch den Schulträger. Der Fachbereich Schule hat zu diesen Schulen Kontakt aufgenommen und ein entsprechendes Notkontingent an OP Masken aus dem städtischen Bestand zur Verfügung gestellt.

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in Schulen existiert nicht.

Verfahren bzgl. eines Notfallkontingentes an FFP2-Masken in Schulen

Im Zusammenhang mit der Ausstattung von Schüler*innen mit FFP2-Masken erfolgt eine Differenzierung zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen:


a) Grundschulen
Aufgrund verschiedener Erkenntnisse und Veröffentlichungen hierzu (u.a. vom DGUV, Stiftung Warentest) geht die Verwaltung davon aus, dass FFP2-Masken für 6-12 jährige Kinder, also für Grundschulkinder zum dauerhaften Tragen im Unterrichtsbetrieb nicht geeignet sind. Eine Einschätzung, die im Übrigen auch vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) geteilt wird.

Aus diesem Grund wird den Grundschulen, die sich aufgrund der o.g. Abfrage zurückgemeldet haben, bei Bedarf weiterhin ein Kontingent an OP Masken zur Verfügung gestellt.



b) Weiterführende Schulen

Auch die weiterführenden Schulen erhalten im Bedarfsfalle ein Kontingent an OP Masken. Weiterhin wird den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, aus dem vorhandenen Schulbudget, ein Notfallkontingent (für Schüler*innen, die ihre Maske vergessen haben) an FFP2-Masken zu beschaffen. Sollte das Schulbudget nicht auskömmlich sein, kann beim FB 40 eine entsprechende Mittelerhöhung beantragt werden. Hierfür wird für Schulen mit einer Schüler*innenzahl < 1.000 zunächst ein Betrag von max. 150 €; für Schulen mit einer Schüler*innenzahl > 1.000 zunächst ein Betrag von max. 250 € pro Schule vorgesehen. Der Vorteil der Lösung ist, dass die Schulen die Masken bedarfsgerecht und kurzfristig beschaffen können.

Der logistische Aufwand für die Bedarfsermittlung, den Einkauf sowie die Verteilung von Masken an die einzelnen Schulen könnte bei einem zentralen Einkauf durch die Landeshauptstadt Hannover durch den Fachbereich Schule nicht kurzfristig realisiert werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte werden durch das beschriebene Verfahren zur Maskenverteilung nicht berührt.

Kostentabelle

Durch das beschriebene Verfahren entstehen Kosten in Höhe von ca. 7.500 €, die durch das Schulbudget bzw. aus den zentralen Mitteln des Fachbereiches gedeckt sind.

40.3 
Hannover / 11.02.2022