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den Änderungen Nr. 1, 3 und 4 nicht zu folgen und den Änderungen Nr. 2 zu folgen.
Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.
Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.
In der Stadtbezirksratssitzung am 19.05.2011 wurde der interfraktionelle Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 15-0912/2011 beschlossen.
1. Die in der Anlage 2 zur Drucksache Nr. 0459/2011: „ggf. vorgesehene Stärkung der Rechtsabbiegebeziehung in Abhängigkeit der Ergebnisse der Verkehrsunter-
suchung“ von der Abelmannstraße auf die Hildesheimer Straße wird gestrichen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag nicht zu folgen,
wird jedoch nach Vorlage der Ergebnisse aus den Verkehrsuntersuchungen gegebenenfalls bei Notwendig-
keit die Rechtsabbiegebeziehung von der Abelmannstraße auf die Hildes-
heimer Straße stärken und dazu vorher die politischen Gremien beteiligen.
Begründung
Durch die Zählwerte des Verkehrsversuches konnte die Verlagerung der Verkehre sowohl innerhalb als auch außerhalb des Quartiers eindeutig nachvollzogen werden. Dabei war die Abelmannstraße durch die Umverlagerung des Verkehrs besonders betroffen. Bei der Kreuzung Hildesheimer Straße und Abelmannstraße handelt es sich um einen begrenzt leistungsfähigen Knotenpunkt, auf dem schon heute nicht unerhebliche Verkehrsstärken abgewickelt werden. Durch die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Wiehbergstraße
könnte mit Verkehrsverlagerungen gerechnet werden, die gegebenenfalls auch die Abelmannstraße betreffen. Deshalb sollte eine Option für eine verbesserte verkehrliche Abwicklung im Knotenpunkt der Abelmannstraße mit der Hildesheimer Straße nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
2. Der Abschnitt unter Punkt 4. Beschreibung des Verkehrskonzeptes der Drucksache Nr. 0459/2011: „Im weiteren Verlauf der Wiehbergstraße sind sowohl im noch ausstehenden Ausbauabschnitt zwei Bereiche, wie auch im Abschnitt südlich des Knotenpunktes mit der Neckarstraße ein Bereich mit geteilter Plateauauf-
pflasterung vorgesehen“, wird dahingehend präzisiert, dass jeweils eine Auf-
pflasterung im Bereich der AWO Kita (Wiehbergstraße 11) und eine auf Höhe der Volkswagenstiftung realisiert wird.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag zu folgen.
Begründung:
Die Lage der Aufpflasterungen ist auf die hauptsächlichen Fußgängerbeziehungen und Querungen auszurichten.
3. Die Verwaltung legt dem Bezirksrat eine Planung zur Gestaltung des dritten Bauabschnittes der Wiehbergstraße bis September 2011 vor.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag nicht zu folgen.
Begründung
Aufgrund des Planungsumfanges und der umfangreichen Abstimmungsabhängigkeiten wird die Verwaltung dem Bezirksrat frühestens im IV. Quartal 2011 eine Planung zur möglichen Gestaltung des dritten Bauabschnittes der Wiehbergstraße vorlegen können.
4. Der Umbau der Kreuzung Wiehberg-Brück-Landwehr-Abelmannstraße wird im Zuge des dritten Bauabschnittes der Wiehbergstraße geplant und zeitnah umgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag nicht zu folgen.
Begründung:
Der Knotenpunkt Wiehbergstraße, Brückstraße, Landwehrstraße und Abelmannstraße ist Bestandteil einer separaten technischen Planung und Finanzierungsplanung. Er wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgestellt.
Die vorliegende Planung der Wiehbergstraße lässt die Option für Umplanungen der Kreuzung zu.
Die Neufassung wurde wegen der Ergänzung des Punktes 1 notwendig, da ein diesbezüglicher Antrag der Ratsherren Hermann und Dette, Drucks. Nr. 1312/2011 (siehe Anlage 2) im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 1.6.2011 mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen beschlossen wurde.