Informationsdrucksache Nr. 0448/2017:
Broschüre 'Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst - der Landeshauptstadt Hannover'

Inhalt der Drucksache:

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0448/2017
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Broschüre 'Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst - der Landeshauptstadt Hannover'


Seit 2011 besteht zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst (KSD) eine Kooperationsvereinbarung, welche die Zusammenarbeit im Kinderschutz regelt. In dieser Vereinbarung sind die Aufgaben von Jugendhilfe und Schule klar definiert und Zuständigkeiten bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sind verbindlich beschrieben.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurde die Kooperationsvereinbarung überarbeitet und angepasst. Im neu geschaffenen Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sind in § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz formuliert. Demnach sind u.a. Strukturen der Zusammenarbeit aufzubauen und weiterzuentwickeln sowie Verfahren im Kinderschutz (im Sinne einer "Verantwortungsgemeinschaft") aufeinander abzustimmen. Durch gemeinsames strukturiertes Handeln für kindliche Interessen können Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor Gefährdungen verbessert werden.

In der aktualisierten Kooperationsvereinbarung wird die Vorgehensweise der Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und dem KSD im Einzelfall und der Kinderschutz in Schulen beschrieben. Sie ist erweitert um die Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß § 4 KKG und bietet weitere Arbeitshilfen wie z.B. einen Ampelbogen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden fachlich geprüft und in den Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung berücksichtigt. Die Fachkräfte sind bestrebt, Barrieren so weit wie möglich abzubauen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 02.03.2017