Anfrage Nr. 0444/2016:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor Atomgefahren

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor Atomgefahren

Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“ zur Beendigung der Kernenergienutzung bis 2022 und zur Beschleunigung der Energiewende in Deutschland. Mitten in Europa laufen jedoch weiterhin Atomkraftwerke, von denen wegen erheblicher Mängel eine akute Gefahr ausgeht. Kürzlich wurden die Sicherheitsprobleme bei den beiden belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange öffentlich und führten erneut zu einer breiten internationalen Diskussion über die Sicherheit von Atomanlagen. Die angrenzenden Städte Aachen und Köln fordern daher die sofortige und endgültige Abschaltung der belgischen AKWs. Mehrere Städte und Bundesländer haben darüber hinaus bereits zusätzliche Jodtabletten für den Fall eines nuklearen Unfalls angefordert. Aber auch deutsche Atomkraftwerke, wie das nur rund 43 Kilometer entfernte AKW Grohnde, sind nicht gegen eine Kernschmelze aufgrund eines Flugzeugabsturzes, eines terroristischen Angriffes oder anderer Vorfälle geschützt. Bis zur Abschaltung des letzten Atomreaktors bleibt die Atomkraft deshalb weiter gefährlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche Auswirkungen würde ein GAU im belgischen AKW Tihange oder Doel auf die Landeshauptstadt Hannover haben?
2. Von welchen deutschen Atomkraftwerken würde im Fall eines GAUs eine Gefahr für die Menschen in Hannover ausgehen?
3. Welche Maßnahmen wurden seit 2011 von der Stadtverwaltung zum Schutz der hannoverschen Bevölkerung vor möglichen Atomgefahren ergriffen?

Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende