Drucksache Nr. 0441/2018 N1:
Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0441/2018 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1. Neufassung
0441/2018 N1
1 - bereits mit Drs. Nr. 0441/2018 übersandt
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover

Antrag,

zu beschließen:

1. Das als Anlage beigefügte Umsetzungskonzept dient der Verwaltung ab sofort grundsätzlich als Basis des Handelns, die darin beschriebenen Maßnahmen werden je nach ausgewiesenem Status geprüft, geplant oder direkt umgesetzt,
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Anhang A.8 zum beigefügten Umsetzungskonzept beschriebenen Maßnahmen je nach ausgewiesenem Status zu prüfen, planen oder umzusetzen,unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
2. Bei der Fahrzeugbeschaffung für die Verwaltung sind vorrangig Elektrofahrzeuge zu beschaffen (Maßnahmen 4.1.1 und 4.1.2). Wenn anstelle eines am Markt verfügbaren Elektrofahrzeugs ein Fahrzeug mit anderem Antrieb beschafft werden soll, muss der beschaffende Fachbereich oder Betrieb dies stichhaltig begründen (Beweislastumkehr, vgl. Drucksache 2921/2017).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Umsetzungskonzept betrifft alle Geschlechter gleichermaßen.

Kostentabelle

Kosten

Zu 1.: Aus der Liste der Maßnahmen im Anhang zum Umsetzungskonzept ist ersichtlich, welche Kosten bereits jetzt abgeschätzt werden können. Die „in Umsetzung“ und „in Planung“ befindlichen Maßnahmen erfordern nach bisheriger Schätzung Gesamtaufwendungen in Höhe von einmalig mindestens 185.000 € sowie jährlich in den ersten drei Jahren jeweils 512.000 €. Darin sind Mehrkosten für die Beschaffung der eigenen Elektrofahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur noch nicht enthalten. Maßnahmen mit dem Staus „zu prüfen“ sind nicht eingerechnet.




Soweit erforderlich, werden zu den jeweiligen Maßnahmen gesonderte Beschlussdrucksachen mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorgelegt. Für die Umsetzung der Maßnahmen wird jeweils geprüft, inwieweit Förderprogramme wie das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ der Bundesregierung (im Nachgang zum „Dieselgipfel“) in Anspruch genommen werden können.

Für die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Beratung von Unternehmen und Privatpersonen (Maßnahmenbögen 5.1.1 und 5.1.2) werden Sachkosten aus dem Ergebnishaushalt benötigt. Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2019/2020 wird geprüft, ob zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Im Jahr 2018 wird die Aufgabe im Rahmen verfügbarer Hausmittel begonnen.

Die Umsetzung des gesamten Konzeptes ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Allein für die in der Klimaschutzleitstelle zu leistende Koordination und Öffentlichkeitsarbeit wird z. Zt. geprüft, ob zusätzliche Stellen bei der Klimaschutzleitstelle im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (Projektleitung und Öffentlichkeitsarbeit) zum Stellenplan 2019/2020 eingerichtet werden können. Sollte eine Deckung des ggf. unabweisbaren Mehrbedarfes nicht durch internes Stellenumschichten erreicht werden können, müssten zusätzliche Mittel zur Deckung der zu erwartenden Personalkosten in Höhe von jährlich 156.000 Euro in den Ergebnishaushalt 2019/2020 eingestellt werden.

Im Zuge der Umsetzung ist – neben den erforderlichen Sachkosten – mit weiterem erheblichen Stellenbedarf zu rechnen.

Zu 2.: Im Vergleich zu Kraftfahrzeugen mit konventionellem Antrieb wird der Kauf von Elektrofahrzeugen zumindest während der kommenden drei Haushaltsjahre Mehrkosten erzeugen, während der Betrieb der Elektrofahrzeuge durch die preiswertere Energie und geringeren Wartungsaufwand kostengünstiger ausfällt. Die Mehrkosten der Investition können vom Bund mit 75 Prozent bezuschusst werden.

Eine stichhaltige Begründung für die Beschaffung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor (Erdgas oder Benzin) wäre z. B., wenn ein Fahrzeug mit den erforderlichen Eigenschaften (Typ, Zuladung, Anhängelast, Reichweite) nicht am Markt verfügbar ist. Hierüber entscheiden die beschaffenden Fachbereiche. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag zu 2.) hat sich erledigt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Drucksache 2921/2017.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache Nr. 0618/2016 kündigte die Verwaltung die Erstellung eines Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität in Hannover an. In einem dreizehnmonatigen Projekt, das im Januar 2017 begann, erstellte die Verwaltung mithilfe von externen Dienstleistern (ARGE aus enercity Contracting GmbH – eCG – und Kommunen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg e. V.) das Umsetzungskonzept zur Elektromobilität in Hannover.

Das Ergebnis wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. Enthalten ist das flächendeckende Grundkonzept zur Ladeinfrastruktur in Hannover, das mit den Drucksachen Nr. 2767/2015 und 0607/2016 beauftragt wurde. Dazu hat die Verwaltung die Drucksache Nr. 3172/2017 „Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover“ vorgelegt.

Für die Umsetzung des Elektromobilitäts-Konzepts wurden 37 Maßnahmen mit unterschiedlichem Status identifiziert.

Die „in Umsetzung“ begriffenen Maßnahmen wurden bereits begonnen, können aber in den meisten Fällen noch weiterentwickelt werden. Maßnahmen, die sich „in Planung“ befinden, sollen zeitnah in Umsetzung gebracht werden. Maßnahmen mit dem Status „zu prüfen“ bedürfen eingehender Prüfung einer möglichen Umsetzbarkeit.

Dabei spielen neben rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen eine wesentliche Rolle. Zu prüfen ist hier, ob ein Bedarf besteht und wie eine Deckung des Mehrbedarfs durch eine interne Stellenumschichtung möglich ist.

Über die Umsetzung der Maßnahmen soll nach zwei Jahren berichtet werden.
67.11 
Hannover / 22.03.2018