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Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
Antrag,
die folgenden Mitglieder sowie Stellvertreter für weitere 5 Jahre nach dem Ende ihrer aktuellen Amtszeiten in den Umlegungsausschuss zu wählen:
a) als Vorsitzender
Mitglied Stellvertreter
Herrn Herrn
Professor Richter
Dr. Willi Oehlerking Achim Hippe
Crednerhof 7 Klausingweg 3
30455 Hannover 30457 Hannover
b) als Sachverständiger für den Bereich „Städtebau"
Mitglied
Herrn
Architekt
Dipl.-Ing. Michael Koch
Marienstraße 18
30171 Hannover
c) als Sachverständiger für den Bereich „Grundstückswertermittlung"
Stellvertreter
Herrn
Dipl.-Ing. Holger Mußmann
Eichsfelder Straße 71
30419 Hannover
Die übrige Besetzung des Umlegungsausschusses bleibt unberührt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Benennung erfolgt auf Vorschlag des Fachbereiches Planen und Stadtentwicklung, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Herr Prof. Dr. Oehlerking ist bereits Vorsitzender des Umlegungsausschusses, seine Amtszeit endet am 12.06.2021. Herr Hippe ist bereits der Stellvertreter von Herrn Prof. Dr. Oehlerking, seine Amtszeit endet am 06.11.2021.
Herr Koch ist bis zum 25.06.2021 als Mitglied und Herr Mußmann war bis zum 25.01.2021 als stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses bestellt.
Alle Herren haben Ihre Bereitschaft erklärt, weitere fünf Jahre in diesem Gremium mitzuarbeiten.
Die zur Wiederwahl Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzung nach § 4 Abs. 3 DVO BauGB. Danach muss der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt, ein Fachmitglied die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung „Hochbau" oder „Städtebau" haben und ein Fachmitglied „in der Grundstückswertermittlung sachverständig" sein.
Herr Adam und seine Vertreterin Frau Wolters, die die Voraussetzungen für den Bereich der Fachrichtung "Vermessungs- und Liegenschaftswesen" erfüllen, sind bis zum 25.04.2022 gewählt.
Der Vorsitzende und die Fachmitglieder des Umlegungsausschusses sind nach § 5 Abs. 1 der Durchführungsverordnung vom Rat durch Einzelwahl für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen.
Die Wiederwahl ist zulässig.
18.60
Hannover / 24.02.2021