Drucksache Nr. 0425/2015:
Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0425/2015
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Hannover

Antrag zu beschließen,

die Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Hannover mit dem Anhang und der Hausordnung zu ändern.

Sachkonto 34614000 – Privatrechtliche Benutzungsgebühren

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch diese Drucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 B - Investitionstätigkeit
Produkt 27202
Stadtbibliothek Hannover
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 100.000,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 100.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 100.000,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 18.12.2014 ein umfangreiches Haushaltskonsolidierungsprogramm IX (Drucksache Nr. 1916/2014 mit Anlagen) beschlossen. Die Einführung einer neuen Gebühr und die Erhöhung des Leseentgeltes machen sowohl eine Änderung der Benutzungsbedingungen als auch des Anhangs erforderlich. Die Benutzungsbedingungen, der Anhang und die Hausordnung wurden insgesamt überarbeitet und aktualisiert.

Bestandteil des Haushaltskonsolidierungsprogramms ist unter der laufenden Ziffer 68 (Anlage 1 der Drucksache Nr. 1916/2014) die Einführung einer Gebühr in Höhe von 0,50 € je Vormerkung. Personen, die kein oder nur ein ermäßigtes Leseentgelt entrichten, sind von der Vormerkgebühr befreit (Drucksache Nr. 2581/2014). § 4 Absatz 5 der Benutzungsbedingungen und Anhang Ziffer I, Nr. 4 wurden entsprechend eingefügt.

Mit Drucksache Nr. 2582/2014 wurde am 18.12.2014 ebenfalls eine Erhöhung der Leseausweisgebühren auf 24 € beschlossen. Eine Erhöhung des pauschalen Leseentgeltes für die Ausstellung und Verlängerung des Leseausweises für 12 Monate von bisher 20 € auf 24 € (von 10 € auf 12 € ermäßigt) erscheint vertretbar zu sein. Die letzte Entgelterhöhung wurde im Jahr 2004 (von 15 € auf 20 €) beschlossen. Anhang Ziffer I, Nr. 1.1, wurde neu gefasst.

In Ausbildung befindliche Personen ab 20 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) entrichten eine ermäßigte Gebühr. Mit der Absenkung dieser Altersgrenze wird die Veränderung im Bundeskindergeldgesetz, § 2 Abs. 2 Nr. 2, nachvollzogen. Die übrigen Entgeltregelungen haben sich nach Auffassung der Verwaltung bewährt und sollten beibehalten bleiben. Anhang Ziffer I, Nr. 1.2, wurde neu gefasst.

Die weiteren Anpassungen ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung.

Die Mehreinnahmen werden mit ca. 100.000 € jährlich kalkuliert (Sachkonto 34614000 – Privatrechtliche Benutzungsgebühren).
Der Verwaltungsvorschlag ist mit dem vorstehenden Betrag Bestandteil des genannten Haushaltskonsolidierungsprogramms IX.
42 B 
Hannover / 19.02.2015