Drucksache Nr. 0425/2012:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1740 - Herrenhäuser Markt,
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0425/2012
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1740 - Herrenhäuser Markt,
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1740 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der angestrebten Nutzungsvielfalt von Nahversorgung, Arztpraxen, Büros und Wohnen wird eine besondere urbane Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils in geringer fußläufiger Entfernung zu ihren Wohnungen geschaffen. Genderaspekte werden hierdurch nicht berührt. Es ist daher davon auszugehen, dass durch die Planung eine Bevorzugung oder Benachteiligung bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderen Gruppen nicht zu erwarten ist.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1740 hat vom 20. 10. 2011 bis 21. 11. 2011 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geprüft, redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 1.0, 3.2, 4.0, 5.1, 5.4, 7.1, 7.2, 7.3, ergänzt und aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 der Drucksache beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.11 
Hannover / 15.02.2012