Drucksache Nr. 0422/2014:
Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung, Elfriede-Paul-Allee
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0422/2014
4
 

Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung, Elfriede-Paul-Allee
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1469, 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1469, 3. Änderung hat in der Zeit vom
2. Januar 2014 bis 7. Februar 2014 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 20.02.2014