Drucksache Nr. 0414/2005:

Regionaler Jugendhilfelastenausgleich

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0414/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0414/2005
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Regionaler Jugendhilfelastenausgleich

Antrag,

der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover über Leistungen gem. § 8 Abs. 6 Satz 4 Regionsgesetz unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass mit allen ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträgern eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Der Abschluss der Vereinbarung zieht Einnahmen in Höhe von 50,2 Mio. € in 2005 und 49,3 Mio. € in 2006 nach sich.
Gegenüber der seitens der Verwaltung kalkulierten Einnahmeerwartung bedeutet dies Mindereinnahmen von 2,3 Mio. € in 2005 und 3,2 Mio. € in 2006.

Begründung des Antrages

Gem. § 8 Abs. 6 Satz 4 des Regionsgesetzes hat die Region anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe auf Antrag einen angemessenen pauschalierten Kostenausgleich bis zu 80% der Personal- und Sachkosten für Leistungen nach den §§ 19, 21, 29 bis 35 a, 41 bis 43, 52, 55, 56, 59 SGB VIII zu gewähren.

Die ebenfalls im Regionsgesetz gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII vorgesehene Erstattung der Pauschale für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder wurde bereits im Jahr 2003 geregelt.

In den Jahren 2002 - 2004 wird der Jugendhilfekostenausgleich mit den ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträgern (Städte Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Springe) gemäß Beschluss der Regionsversammlung auf der Ist-Kostenbasis in Höhe von 80% durchgeführt.

Für die Jahre 2002 und 2003 hat die Stadt Hannover der Region Hannover entsprechende Abrechnungen nach Testatierung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.

Danach beantragte die Stadt Hannover eine 80 %ige Kostenerstattung in Höhe von
49,5 Mio. € für das Jahr 2002 und 54,6 Mio. € für 2003. Die Region Hannover sieht allerdings nur einen Erstattungsanspruch in Höhe von 48,1 Mio. € für 2002 und 53,2 Mio. € für 2003 vor. Die Abrechnung für 2004 kann der Region Hannover erst nach Erstellung der Haushaltsrechnung und entsprechender Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt werden.

Die im Zusammenhang mit den nicht anerkannten Erstattungsleistungen geführten Verhandlungen mit der Region Hannover haben gezeigt, dass aufgrund der Tatsache, dass das Regionsgesetz den Kostenausgleich nicht im Detail geregelt hat, es insbesondere zu Art und Umfang erstattungsfähiger Leistungen unterschiedliche Bewertungen und Probleme bei der Abgrenzung von erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Leistungstatbeständen gibt. Darüber hinaus sind der Abrechnungs- und Prüfungsaufwand enorm hoch und die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlungen wegen der retrospektiven Abrechnung von der Region Hannover nicht planbar.

Vor diesem Hintergrund hat die Region Hannover bereits seit 2003 mit den 6 regions- angehörigen Jugendhilfeträgern über einen pauschalierten Jugendhilfekostenausgleich im Rahmen von Fallkostenpauschalen verhandelt. Dabei wurde von der Stadt Hannover immer wieder angemerkt, dass eine auf das Regionsgebiet bezogene Pauschalierung von Kosten wegen festgestellter starker örtlicher Unterschiede (stärkere "Sozialbelastung" Hannovers, höherer Sozialhilfeempfänger- und Aussiedler- /Ausländeranteil) ebenso wenig vertretbar erscheint wie eine Pauschalierung lediglich anhand regionsweiter Durchschnittssätze.

Die Verhandlungen mit der Region Hannover wurden daher letztlich nur noch über die Höhe des jährlichen Gesamtbudgets für die Stadt Hannover geführt. Zu Beginn dieser Verhandlungen wurde von der Region ein 80 %iger Kostenausgleich in Höhe von 45 Mio. € für die Jahre 2005 und 2006 angeboten, der jedoch in Anbetracht der Forderung der Stadt Hannover von 52,5 Mio. € nicht akzeptabel war. Nach einer Vielzahl von Gesprächen hat die Region Hannover nunmehr ein Angebot vorgelegt, wonach Erstattungsleistungen eines jährlich pauschalierten Jugendhilfelastenausgleichs in Form eines Budgets für 2005 in Höhe von 50,2 Mio. € und für 2006 in Höhe von 49,3 Mio. € betragen sollen.

Da die Ergebnisse des pauschalierten Jugendhilfekostenausgleiches unter den Ist-Kosten des Jahres 2003 liegen, leistet die Region als "Umsteuerungshilfe" für den Einstieg in den pauschalierten Kostenausgleich der Stadt Hannover im Jahr 2005 zwei Drittel und im Jahr 2006 noch ein Drittel des Differenzbetrages zu den Ist-Kosten 2003. Die Region sieht dies auch als Beitrag zur Steuerung der Ausgaben der von ihr mitzufinanzierenden Leistungen an.

Die mit der Region zu schließende Vereinbarung enthält darüber hinaus
  • eine Öffnungsklausel für die Anpassung der Budgets an die Tarifergebnisse für 2005 und 2006 (siehe Ziff. 3 der Vereinbarung) und
  • um das Kostenrisiko bei erheblichen Fallzahlsteigerungen im Bereich der stationären Leistungen zu begrenzen, eine ggf. zusätzliche Ausgleichszahlung durch die Region (siehe Ziff. 4 der Vereinbarung),

so dass es ggf. dadurch noch zu einer Erhöhung des Budgets kommen kann.

Des Weiteren wird der Katalog der gem. § 8 Abs. 6 Satz 4 Regionsgesetz erstattungsfähigen Leistungen insoweit erweitert, als die ausgleichsberechtigten Jugendhilfeträger Mittel des Budgets für präventive Maßnahmen einsetzen können (siehe Ziff. 2 der Vereinbarung).

Während der Laufzeit der Vereinbarung erfolgt keine Spitzabrechnung, und die Bewirtschaftung des Budgets erfolgt in eigener Verantwortung des jeweiligen Jugendhilfeträgers.

Die von der Region Hannover angebotenen Erstattungsleistungen für die Jahre 2002 und 2003 sowie 2005 und 2006 weisen zwar zu den von der Stadt Hannover geforderten Beträgen eine nicht unerhebliche Differenz auf, doch darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Stadt Hannover im Rahmen der Regionsumlage ca. 55% dieses Differenzbetrages selber finanziert und zum anderen aufgrund der geschilderten Problematik die Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren nicht einschätzbar sind.

51.2 
Hannover / 24.02.2005