Drucksache Nr. 0401/2019 N1:
Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zum Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (R. Popp und M. Balke) zum Thema Waschbecken in allgemeinen Unterrichtsräumen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
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1. Neufassung
0401/2019 N1
1
 
Neufassung: Aufnahme des Ausschuss Schul- und Bildungsausschuss in den Gremienverlauf

Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zum Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (R. Popp und M. Balke) zum Thema Waschbecken in allgemeinen Unterrichtsräumen

Antrag,

den Antrag 2142/2018 „Die Verwaltung wird beauftragt, bei Umbaumaßnahmen an Schulgebäuden sicherzustellen, dass Waschbecken mit Kaltwasseranschluss in allen Fach- und Unterrichtsräumen auch dann vorhanden sind, wenn sich dort interaktive Tafeln befinden“,

abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine Genderbetroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.

Kostentabelle

Bei Neubauten verursacht jeder Waschtisch Investitionskosten von mindestens 4.000 €. Bei Nachrüstung von fehlenden Zu- und Abläufen in Bestandsgebäuden, ist von Investitionskosten von mindestens 10.000 € pro Waschtisch auszugehen.

Darüber hinaus fallen jährliche Kosten je Waschtisch in Höhe von 150 - 200 € für die Instandhaltung (Instandsetzung, Wartung) an. Hinzu kommt ein noch nicht abgeschätzter Aufwand für die regelmäßige Reinigung und für den Wasserverbrauch durch zur Sicherstellung der Wasserhygiene erforderliche Spülvorgänge. Weiterhin müssen sämtliche Steigestränge jährlich durch ein anerkanntes Labor beprobt werden. Auch hierfür entstehen Kosten.

Begründung des Antrages

Der Antrag der Elternvertreter wurde im Schul- und Bildungsausschuss einstimmig beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, den Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss aus folgenden Gründen abzulehnen:

Hygiene
Im Jahr 2009 wurde aufgrund des Planes zur Umrüstung von Kreidetafeln auf Interaktive Tafeln bzw. Whiteboards in höheren Schulformen intensiv mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt und dem Team Hygiene der Region über die Notwendigkeit von Waschtischen in diesen Unterrichtsräumen diskutiert. Im Ergebnis wurde das Standardraumprogramm für weiterführende Schulen geändert und keine Waschtische in Unterrichtsräumen mehr vorgesehen.

Trinkwasser ist ein wichtiges Lebensmittel, das i. d. R. durch den Wasserversorger in einwandfreier Qualität zur Verfügung gestellt wird. Damit dies in der Hausinstallation so bleibt, ist laut Trinkwasserverordnung ein bestimmungsgemäßer Betrieb sicher zu stellen. Die Vermeidung von Stagnationszeiten des Wassers über mehr als 72 Stunden (DVGW 6023) ist hierbei ein wichtiger Baustein. Waschtische in Klassenräumen weisen in der Regel nur sehr geringe Wasserverbräuche auf (das Wasser stagniert). Das Landesgesundheitsamt empfiehlt daher im Schulhygieneplan von 2017: „Der Aufwand für die Erhaltung der Trinkwasserhygiene bei selten genutzten Handwaschbecken ist dem Zusatznutzen für die Händehygiene gegenüberzustellen. […] Daher ist die Installation zentral gelegener Waschbecken, die häufig genutzt werden, gegenüber der Verwendung vieler peripherer selten genutzter Waschbecken zu bevorzugen.“

An diversen Standorten in Schulen (nicht nur in Unterrichtsräumen) musste in der Vergangenheit der Rückbau von Waschbecken wegen wiederholter Probleme mit der Trinkwasserhygiene, die auf Nichtnutzung der Entnahmestellen (Stagnation) zurückzuführen war, durchgeführt werden. Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Verzicht auf Waschtische an den Standorten, an denen ein Rückbau durchgeführt wurde, bewährt.

Automatische Spüleinrichtungen stellen zwar einen regelmäßigen Wasserdurchsatz sicher, bergen aber andere Gefahren und bieten auch keine absolute Sicherheit für die Trinkwasserqualität. So besteht bei mutwilliger Verstopfung des Abflusses die Gefahr von Überflutungen. Selbst die Ausstattung der Waschbecken mit automatischen Spüleinrichtungen kann eine Verkeimung nicht immer sicher verhindern. Aktuell sind in zwei Schulen genau an diesen Spüleinrichtungen Verkeimungen aufgetreten und haben zu einer Nutzungsuntersagung geführt.

Aus schulfachlicher Sicht ist es nachvollziehbar, Waschtische in allgemeinen Unterrichtsräumen vorzuhalten. Da in den Grundschulen die Waschtische erhalten bleiben, wird insbesondere von den weiterführenden Schulen angeführt, dass Waschtische in den Unterrichtsräumen zur Trinkwasserentnahme für die Schüler*innen, zum Händewaschen zwischendurch sowie zur Feuchtreinigung der Interaktiven Tafeln und Whiteboards mit Mikrofasertüchern sinnvoll ist.

Sicherheit
In höheren Schulformen gibt es keine permanente Aufsicht in den Klassenräumen, bei „Wasserschlachten“ besteht Rutschgefahr und eben genau dadurch und nicht wie bei den von den Elternvertretern aufgeführten Beispielen in den Fluren oder durch Sprühflaschen ein Sicherheitsrisiko. Ein Verletzungsrisiko durch die wöchentliche Reinigung mittels Wassersprühflasche kann ebenfalls von der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Aufgrund der geringen Menge klaren Wassers in der Flasche, die nach dem Sprühvorgang wieder ausgegossen werden kann, geht von der Sprühflasche keine Gefahr aus.

Erfrischung/Versorgung mit Trinkwasser
Wasser für Genusszwecke kann und darf an diesen Waschtischen nicht abgegeben werden. In vielen Schulen stehen für die Versorgung der Schüler mit Trinkwasser spezielle, zentral gelegene „Trinkbrunnen“ zur Verfügung. Bei diesen Trinkbrunnen ist die Trinkwasserqualität (durch regelmäßige Beprobung) und die tägliche Reinigung (durch einen vertraglich festgelegten geeigneten Personenkreis) stets gewährleistet.
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Hannover / 06.03.2019