Drucksache Nr. 0399/2008:
Nebenanlage Wülfeler Straße vor dem Annastift

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0399/2008
1
 

Nebenanlage Wülfeler Straße vor dem Annastift

Antrag,

dem Bau der Nebenanlage entlang der Wülfeler Straße zwischen Schwarze Worth und Lerchenfeldstraße wie in Anlage 1 dargestellt sowie der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.



Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.080-950100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wülfeler Straße

Ansatz: anteilig 2008: 85.000,- €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung85.000,00 €6300.080-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten6.800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt85.000,00 € Ausgaben insgesamt6.800,00 € 
Finanzierungssaldo-85.000,00 € Überschuss / Zuschuss-6.800,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 86.700,- €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschluss-
leitungen in Höhe von ca. 1.700,- € enthalten. Diese werden nicht über diese Haushalts-
managementkontierung sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berück-
sichtigung.

Ob für diese Maßnahme Straßenausbaubeiträge erhoben werden, wird derzeit noch geprüft.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Zwischen den Straßen Schwarze Worth und Lerchenfeldstraße existiert heute entlang des südlichen Fahrbahnrandes eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung in der Neben-
anlage. Entlang des nördlichen Fahrbahnrandes wird der Radverkehr derzeit über einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Durch parkende Fahrzeuge am südlichen Fahr-
bahnrand kam es in der Vergangenheit oft zu der Situation, dass der Schutzstreifen mit einer gewissen Regelmäßigkeit vom motorisierten Verkehr überfahren wurde.

Vor diesem Hintergrund beauftragte die Politik im Jahr 2007 die Verwaltung, auf dem oben genannten Teilstück einen Lückenschluss im Fuß- und Radwegenetz auf der nördlichen Seite der Wülfeler Straße herzustellen (vgl. Änderungsantrag D 13 zur DS 2153/2006).

2. Beschreibung des Vorhabens

Entlang des nördlichen Fahrbahnrandes wird an die bestehende Fahrbahn ein 1,80 m breiter Fußweg zzgl. eines Sicherheitsraums angeschlossen. Der bestehende Schutzstreifen wird – bei gleichzeitiger Einrichtung eines Haltverbotes durch Zeichen 283 (Haltverbot) StVO – künftig als nicht überfahrbarer Radfahrstreifen ausgewiesen.

Durch diese Planung wird den vorhandenen Nutzungsansprüchen und Verkehrsaufkommen in diesem Bereich Rechnung getragen. Durch das Unterbinden des Parkens am Fahrbahn-
rand wird gewährleistet, dass dem motorisierten Verkehr genug Raum zur Verfügung steht, so dass die Radfahrer sich geschützt auf dem 2,00 m breiten Radfahrstreifen bewegen können.

Mehrere Ortsbesichtigungen haben ergeben, dass in diesem Bereich kein gesteigerter Bedarf an Stellplätzen im Straßenraum besteht und die dort vereinzelt stehenden Fahrzeuge in den angrenzenden Querstraßen untergebracht werden können.

Diese Lösung bietet gegenüber einer „großen“ Lösung unterschiedliche Vorteile. So hat eine Untersuchung der Möglichkeit, entlang des Annastifts sowohl einen Fuß- als auch einen Radweg in der Nebenanlage zu ergänzen, ergeben, dass hierfür der Ankauf privater Grund-
stücksflächen in der Größenordnung von ca. 300 m² erforderlich würde, da eine solch umfangreiche Nebenanlage nicht auf dem städtischen Grundstück und nicht innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche unterzubringen ist. Darüber hinaus würde die Umsetzung eines Wartehäuschen sowie einer Telefonzelle erforderlich werden.

Insgesamt wäre bei einer „großen“ Lösung mit Kosten im Bereich von 150.000,- € zu rechnen. Ein finanzieller Aufwand in dieser Größenordnung steht in der vorliegenden Situation jedoch nicht im Verhältnis zum zu erzielenden Nutzen, so dass von dieser Möglichkeit Abstand genommen wird.

Für das beschriebene Bauvorhaben wird ein Grunderwerb von ca. 35 m² angestrebt. Dieser ist zur Umsetzung der Maßnahme nicht zwingend erforderlich, aber zur Ordnung der Nutzungsverhältnisse und der Vermeidung einer Engstelle wünschenswert.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP



Für den Ausbau ist es erforderlich, einige Bäume (maximal 10) sowie die am Straßenrand vorhandene freiwachsende Hecke zu entfernen. Durch den vorgeschlagenen Ausbau kann der Eingriff, im Vergleich zur „großen“ Lösung, auf ein Minimum reduziert werden.












4. Bauzeit / Bauablauf

Die vorbereitenden Rodungsarbeiten sollen Ende Februar stattfinden.

Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Sommer 2008 begonnen werden. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprech-
partner informiert werden.
66.22 
Hannover / 08.02.2008