Drucksache Nr. 0394/2012:
Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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0394/2012
3
 
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Bebauungsplan Nr. 1754 - In der Rehre - Ost -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1754 zu beschließen,
  2. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1754 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Planung wirkt sich nicht unterschiedlich auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen sowie den Ankauf von Flächen
südlich der Straße "In der Rehre" entstehen der Stadt Kosten in Höhe von voraussichtlich 440.000 €. Für das Vorhaben sollen Mittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; GVFG) beantragt werden.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan dient dem Ausbau des ca. 250 m langen Teilstücks der Straße In der Rehre vom Wohngebiet Auf dem Grethel im Westen bis zur Planfeststellungsgrenze der geplanten B 3 - Ortsumgehung Hemmingen im Osten. Er ersetzt nach § 38 Abs. 3 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) die Planfeststellung gemäß § 38 Abs. 1 NStrG. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 18. März bis 18. April 2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 7. Juli bis 22. August 2011 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein, die sich gegen die Straßenplanung aussprachen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 2. Januar 2011 bis 3. Februar 2012 durchgeführt. Dazu gingen ebenfalls keine negativen Stellungnahmen ein.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

61.12 
Hannover / 14.02.2012