Drucksache Nr. 0394/2005:
Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Kastanienallee und Wernerstraße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0394/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 09.03.2005: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel : Einstimmig
  • 16.03.2005: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dem Satz "Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden." wurde mit 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen zugestimmt, dem Rest wurde einstimmig zugestimmt.
  • 07.04.2005: Verwaltungsausschuss: Dem letzten Absatz des Antrages wurde mehrheitlich zugestimmt (Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung), der sonstige Antragstext wurde mehrheitlich beschlossen.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0394/2005
1
 

Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Kastanienallee und Wernerstraße

Antrag,

der Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Kastanienallee und Wernerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Rechts-
kraft des Haushaltes zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-016 400.000,- € Jahr 2005
Verpflichtungsermächtigung 80.000,- € z. L. 2006

Bezeichnung Wiehbergstraße/Tiefbau

Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen ca. 480.000,- €. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-016 (Einzelmaßnahmen). Im Haushalt stehen 400.000,- € zu Lasten des Jahres 2005 sowie eine Verpflichtungsermächtigung von
400.000,- € zu Lasten des Jahres 2006 zur Verfügung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung), der Querbarkeit und der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen sowie die behindertenge-
rechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten216.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt216.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand480.000,00 €2.6300.950000.7-016Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten21.120,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt480.000,00 € Ausgaben insgesamt21.120,00 € 
Finanzierungssaldo-264.000,00 € Überschuss / Zuschuss-21.120,00 € 
Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-016 400.000,- € Jahr 2005
Verpflichtungsermächtigung 80.000,- € z. L. 2006

Bezeichnung Wiehbergstraße/Tiefbau

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Wiehbergstraße ist eine wichtige Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel und erschließt große östlich und westlich angrenzende Wohngebiete. Als Haupterschließungsstraße bindet sie diese Wohngebiete an die Hildesheimer Straße im Süden und die Brückstraße im Norden an. Neben ihrer Funktion zur verkehrlichen Erschließung der angrenzenden Gebiete stellt sie auch eine Verbindung zwischen der Brückstraße und der Hildesheimer Straße dar.

Die Wiehbergstraße befindet sich zwischen Kastanienallee und Hildesheimer Straße schon seit Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand und soll nun grunderneuert werden. In einem ersten Abschnitt soll 2005 mit dem Bereich zwischen Kastanienallee und Werner-
straße begonnen werden. Der zweite Abschnitt zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße soll 2006 folgen.



Die Straße weist neben einem schlechten Allgemeinzustand zahlreiche provisorisch wieder-
hergestellte Aufbrüche auf. Als westliche Nebenanlage gibt es zwischen Kastanienallee und Wernerstraße nur einen behelfsmäßigen Gehweg.

Auf der östlichen Seite der Wiehbergstraße ist zwischen Kastanienallee und Wernerstraße nur ein stark sanierungsbedürftiger Gehweg vorhanden, über den die anliegenden Wohn-
häuser erschlossen werden.

Die Fahrbahn hat zur Zeit eine Breite von ca. 5,50 m und ist bituminös befestigt. Die gesamte Verkehrsfläche ist durch Verschleiß und Leitungsaufbrüche stark zerstört. Eine Grunderneuerung der Fahrbahn und die Herstellung der Nebenanlagen ist zwingend erforderlich.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Der östliche Gehweg wird in Breiten von 1,70 m bis 2,50 m ausgebaut. Der westliche Gehweg erhält eine Breite von 2,00 m an der engsten Stelle bis 4,00 m im überwiegenden Teil. Die Gehwege werden mit Betonplatten (40/40 cm) befestigt.

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m und wird bituminös befestigt. Beidseitig der Fahrbahn wird, wo es die Profilbreite zulässt, ein mit Basaltgroßpflaster befestigter 2,0 m breiter Längsparkstreifen angeordnet.

Im Zuge der Maßnahme sind auf beiden Seiten der Straße aufgrund von im Untergrund vorhandener Leitungen und zahlreicher Grundstückszufahrten keine Baumpflanzungen möglich. Lediglich auf der Ostseite der Wiehbergstraße kann im Bereich der Einmündungen der Fontaine- und Marthastraße jeweils ein Baum gepflanzt werden. Auf der westlichen Seite können vor der Einmündung zum Wiehbergpark 2 Bäume gepflanzt werden.

Um die Querung der Straße für Fußgänger gut und sicher zu ermöglichen, bleiben sowohl der Fußgängerüberweg Ecke Marthastraße als auch die Fußgängerlichtsignalanlage Ecke Bothmerstraße erhalten, auch wenn in Tempo-30-Zonen derartige Einrichtungen nicht vorgesehen werden sollen.

Zur Verkehrsberuhigung wird auf der Ostseite der Wiehbergstraße zwischen Bothmerstraße und Marthastraße streckenweise das Parken auf der Fahrbahn zugelassen, um so die Fahrbahnbreite punktuell auf 3,50 m einzuengen und zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Auf der Ostseite der Wiehbergstraße ist es im ersten Bauabschnitt nicht möglich, weiter-
gehende verkehrsberuhigende Elemente wie bauliche Fahrbahneinengungen o.ä. vorzu-
sehen, da es sich um einen Hauptrettungsweg der Feuerwehr handelt, der von solchen Einrichtungen freizuhalten ist.

Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. Die Leuchten werden in der westlichen Nebenanlage angeordnet.


3. UVP

Durch die Grunderneuerung wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität wird für alle Verkehrsteil-
nehmer erhöht.


Durch die zu pflanzenden Bäume fällt die ökologische Bilanz positiv aus. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2005 begonnen werden. Vorbereitender Leitungsbau wird bereits durchgeführt.

 66.21
Hannover / 23.02.2005