Antrag Nr. 0389/2021:
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0389/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Ratsherr Tobias Braune

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Braune zu Corona-Beerdigungskosten

Antrag

Übernahme der Corona-Beerdigungskosten durch die Stadt Hannover rückwirkend vom 01.04.2020.

Begründung

Seit Beginn der Corona-Restriktionen gibt es auch für Beerdigungsinstitute neue Quarantänerichtlinien. Die Toten müssen abgesondert von anderen Toten gelagert werden. Des Weiteren müssen die Trauernden zusätzlich zu ihrem Leid noch einen Zuschlag für den „Infektiösen“ Verstorbenen bezahlen. Das betrifft bei einer Einäscherung 100,- € für das Krematorium.

249,- € sind „Erweiterte hygienische PSA bei SARS-CoV 2.“ Inklusive, bereichert sich der Staat durch die MwSt. bei der Rechnung. Lassen Sie uns Solidarität mit den Trauernden zeigen und übernehmen die neu entstanden Hygienekosten.

Mit besten Grüßen
Tobias Braune