Anfrage Nr. 0389/2004:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Kindergartenfreiplätzen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Kindergartenfreiplätzen

Anfrage

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Kindergartenfreiplätze

Um städtische Betreuungsangebote wahrnehmen zu können, erhalten einkommensschwache Haushalte gem. § 20 KitaG die Möglichkeit, für ihre Kinder eine Befreiung von den Kindergartengebühren zu beantragen.

Ausschlaggebend für eine Befreiung von den Kindergartengebühren ist das Einkommen der Erziehungsberechtigten. Bei verheirateten Paaren wird das Gehalt beider Sorgeberechtigten für die Berechnung zugrunde gelegt. In nichtehelichen Partnerschaften reicht es aus, wenn einer der Erziehungsberechtigten sein Einkommen angibt. Sind die Einkommen der Partner unterschiedlich, ergeben sich möglicherweise Ungleichbehandlungen zu anderen Gruppen von Antragsstellern. Denn stellt in diesen Fällen der geringverdienendere Partner einen Antrag, so wird hier möglicherweise eine Befreiung von der Gebührenzahlung erlaubt, obschon das gesamte Einkommen im Haushalt deutlich höher liegt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Für wie viele nichteheliche Partnerscharten trifft diese Erkenntnis zu?

2) Wie hoch wären die Mehreinnahmen bei einer Gesetzesänderung, wenn verheiratete und nichtverheiratete Paare gleichbehandelt werden würden?

3) Warum werden die in diesem Bereich liegenden Einsparpotentiale nicht genutzt, und welche familien- und sozialpolitischen Motive stützen ihre Entscheidung ?

Rainer Lensing

Vorsitzender