Drucksache Nr. 0388/2013:

Abschluss von Absichtserklärungen mit der Gesellschaft Bauen und Wohnen Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0388/2013
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Abschluss von Absichtserklärungen mit der Gesellschaft Bauen und Wohnen Hannover

Antrag,


1.)
dem Abschluss von 1 Absichtserklärung mit der Gesellschaft für Bauen und Wohnen (GBH) zum Neubau von Unterkünften für die Unterbringung von Obdachlosen

und

2.)
dem Abschluss von 4 Absichtserklärungen mit der Gesellschaft Bauen und Wohnen Hannover (GBH) zum Neubau von Unterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Neubau von Gebäuden ist geschlechtsunspezifisch, so dass dieser Aspekt in diesem Fall nicht relevant ist.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 100.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -100.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -100.000,00 €
Es handelt sich hierbei um das Kostenrisiko (Erstattung von Planungsleistungen), welches die Stadt maximal bei Nichtzustandekommens der Verträge zu tragen hat.

Begründung des Antrages


1.) Zur Situation Obdachloser in Hannover

In der Stadt Hannover sind derzeit knapp über 750 Flüchtlinge (Asylbewerber und Sonstige) und etwas über 600 obdachlose Personen untergebracht.
Die Unterbringung von obdachlosen Einzelpersonen erfolgt zurzeit in 4 Gemeinschaftsunterkünften mit insgesamt 270 Plätzen, 1 Wohnheim für Paare mit 28 Plätzen. Die Unterbringung von Familien erfolgt in insgesamt 147 Wohnungen.
Im Bereich der Obdachlosenunterbringung ist im vergangen Jahr ein Zuwachs (trotz Fluktuation) von absolut 100 Personen zu verzeichnen gewesen.Im Bereich der Wohnungen stehen deshalb kaum noch freie Kapazitäten zur Verfügung.
Mit einem weiteren Anstieg der Zahlen ist zu rechnen, weil ab 2014 auch für die EU-Bürger aus Südosteuropa die volle Freizügigkeit gelten wird.

2.) Zur Situation von Flüchtlingen in Hannover

Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt derzeit in 7 Gemeinschaftseinrichtungen mit max. 479 Plätzen, 2 Wohnprojekten mit insgesamt 56 Wohnungen für max. 138 Plätze und diversen Wohnungen mit derzeit rund 200 Plätzen.
Für die Zeit bis September 2013 hat das Land eine Quote von 650 zusätzlich unterzubringenden Personen angekündigt. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr ist danach mit rund 860 unterzubringenden Flüchtlingen zu rechnen.
Auch wenn durch Fluktuation in den vorhandenen Flüchtlingsunterkünften Plätze frei werden, die wieder belegt werden können, müssen nach Einschätzung der Verwaltung mindestens 400 Plätze zusätzlich geschaffen werden.
Nach derzeitigem Planungsstand soll dies wie folgt geschehen:

80 Pl. Anmietung eines Hotels mit Einrichtung einer entsprechenden Betreuung
50 Pl. Anmietung diverser Wohnungen im Stadtgebiet
70 Pl. Durch Angebote Dritter für Wohnprojekte oder Gemeinschaftsunterkünfte
200 Pl. in Neubauten von Gemeinschaftsunterkünften durch die GBH, in denen
ebenfalls eine entsprechende Betreuung eingerichtet wird

Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr in enger Kooperation mit der GBH an 4 Standorten neue Unterkünfte für Flüchtlinge - ggf. in Systembauweise – zu errichten. Die vom Rat vorgegebenen Standards sind Grundlage der Planung.

Die wesentlichen Inhalte der Absichtserklärungen sind

- Größe der Einrichtung und das Raumprogramm
- Realisierungszeitraum / Nutzungszeitraum
- Baustandards incl. Freiflächen
- Gremienvorbehalt
- Planungskostenregelungen

Damit diese Planung verwirklicht und die Verwaltung somit ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung nachkommen kann, wird um die Zustimmung zum Abschluss der dafür notwendigen Absichtserklärungen gegenüber der GBH gebeten.
Die entsprechenden Verträge sowohl für die Gebäude (Mietverträge) als auch für den Betrieb der Einrichtung werden zu gegebener Zeit vorgelegt.
61.4 
Hannover / 23.01.2013