Drucksache Nr. 0356/2021:
Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß §111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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0356/2021
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Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß §111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

die zweckgebundene Spende der Stadtteilstiftung Sahlkamp-Vahrenheide in Höhe von 4.000 € anzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Annahme der Spende kommt allen Geschlechtern im gleichen Maße zugute.

Kostentabelle

Die Spende soll im Teilhaushalt Jugend und Familie (Produkt 36601 Einrichtungen der Jugendarbeit) eingenommen werden. Von der Zuwendung entfallen 2.500 € als Ertrag auf den Teilergebnishaushalt und 1.500 € als Einzahlung für investive Anschaffungen auf den Teilfinanzhaushalt.“

Begründung des Antrages

Ende des Jahres 2020 hat das Jugendzentrum Sahlkamp sich mit einem Projekt bei dem „Projekt des Jahres 2020“ der „Stadtteilstiftung Sahlkamp-Vahrenheide“, beworben. Im Dezember 2020 wurde von den Verantwortlichen der Stiftung verkündet, dass das Jugendzentrum Sahlkamp die Ausschreibung mit dem medienpädagogischen Projekt „Let´s Go! Let´s Play! Let´s Play-Videos im Jugendzentrum!“ gewonnen hat und somit eine Geldspende in Höhe von 4.000€ zur Durchführung erhält. Die Geldspende ist hauptsächlich für technische Materialen, wie Computer, Mikrofone und Spiele etc., vorgesehen.

Das Jugendzentrum Sahlkamp ist eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die niedrigschwellige Freizeit- und Bildungsangebote für junge Menschen bietet. Die Angebote orientieren sich stets an den Lebenswelten und Interessen der Adressat*innen und sollen diese in ihrer Entwicklung fördern und sie in allen Bereichen des Lebens unterstützen.
51.5 
Hannover / 16.02.2021