Informationsdrucksache Nr. 0340/2020:
Einmalige anteilige Übertragung von Zuwendungsmitteln des Projektes Camelot (Kreisjugendwerk der AWO) auf Projekte anderer Träger in 2019

Inhalt der Drucksache:

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Einmalige anteilige Übertragung von Zuwendungsmitteln des Projektes Camelot (Kreisjugendwerk der AWO) auf Projekte anderer Träger in 2019

Die Verwaltung informiert mit dieser Drucksache über die einmalige anteilige Übertragung von Zuwendungsmitteln aus 2019 vom Projekt Camelot auf Einrichtungen anderer Träger der Kinder- und Jugendarbeit (vom Produkt 36201, Kostenstelle 51508003 zu anderen Projekten im Produkt 36201, Kostenstellen 8001, 8003 und 8009).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den Zuschüssen profitieren generell alle Geschlechter in den genannten Einrichtungen.

Kostentabelle

Der Rat hatte mit der DS 0354/2018 beschlossen, die Einrichtungen Camelot (Lückekinderprojekt der AWO, geplante Zuwendung für das gesamte Jahr 2018 in Höhe von 37.025 €) und Jugendzentrum Kleefeld in der Stenhusenstraße (geplante Zuwendung für das gesamte Jahr 2018 in Höhe von 93.784 €) in den Räumen des Lückekinderprojektes zusammenzulegen und die Zuwendung für beide Einrichtungen zu kumulieren (130.809 €). Im Jahr 2018 sollten hiervon 23.466 € für Umgestaltungs-/Umbaumaßnahmen für die altersgerechte Ausstattung der Einrichtung Camelot eingesetzt werden.

Ein Beteiligungsprozess in der Einrichtung mit Jugendlichen hat ergeben, dass dringend eine Veränderung der derzeitigen Toilettenanlagen gewünscht wird. Unter Einbindung des Eigentümers des Gebäudes, FB 19, konnte festgestellt werden, dass eine Sanierung der Toilettenräume zwingend notwendig ist.

Für die weitere Planung und Umsetzung der Umbaumaßnahmen durch OE 19 sollten daraufhin die Mittel in Höhe von 23.466 € an den Teilhaushalt OE 19 übertragen werden, dies mussten zwingend investive Mittel sein. Da dies mit den konsumtiven Mitteln aus dem Zuwendungsbudget FB 51 haushaltstechnisch nicht möglich ist, konnten mit Zustimmung von FB 51 für die Mittelübertragung an OE 19 nicht benötigte investive Mittel aus dem Budget 2019 von OE 51.3 und 51.6 verwendet werden.

Die konsumtiven Mittel im Zuwendungsbudget 51 in Höhe von 23.466 €, die bereits vom Haushalt 2018 auf 2019 übertragen worden sind, standen nur noch bis zum Jahresende 2019 zur Verfügung, eine zweimalige Übertragung von Haushaltsmitteln ist technisch nicht möglich. Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit hat daher 18.532,07 € von diesen Mitteln für folgende Projekte zur Verfügung gestellt, bei denen die Träger im Jahr 2019 zusätzliche Bedarfe für einmalige Zuwendungen geltend gemacht haben:

Kreisjugendwerk der AWO Hannover - Camelot:

Außer dem geplanten Toilettenumbau konnten keine weiteren Umgestaltungen an den Räumlichkeiten vorgenommen werden, um die bisher lediglich von Lückekindern genutzte Einrichtung an die zusätzliche Altersgruppe der Jugendlichen anzupassen. Die Einrichtung hat aber weitere Anschaffungen zu einer altersgerechten Ausstattung für Jugendliche gemacht, die der Bereich Kinder- und Jugendarbeit mit einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 6.167,43 € unterstützt hat.

JANUN Hannover e.V. - Kleiner Jugendtreff Südstadt:

Das Jugendumweltbüro – JANUN Hannover e.V. führt seit 2000 den Kleinen Jugendtreff Südstadt in der Börnestr. 2 in Hannover in einem ehemaligen Ladenlokal und einem Kellerraum. Im Jahr 2017 stellte der Träger einen Antrag auf eine Bauzuwendung für die Herrichtung der Kellerräumlichkeiten nach einem Wassereinbruch. Dabei wurde festgestellt, dass keine Nutzungsänderung für einen Jugendtreff vorlag.

Der Bauantrag auf Nutzungsänderung wurde vom Träger gegenüber dem Eigentümer im August 2017 eingefordert, er liegt inzwischen vor. Für den Eigentümer entstanden dadurch erheblich Kosten, weshalb JANUN im Nachgang mit Schreiben vom 22.10.2018 vom Eigentümer eine Mieterhöhung für die Börnestr. 2 erhielt. Vor dem Hintergrund, dass es schwierig ist, derzeit geeignete Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere in der dicht bebauten Südstadt, zu finden, unterzeichnete der Träger die Mieterhöhung.

Um den Betrieb der Einrichtung bis zum nächsten Antragsverfahren 2021/2022 fortsetzen zu können, hielt der Bereich Kinder- und Jugendarbeit es für zwingend erforderlich, die Zuwendungssumme in 2019 und 2020 jeweils um 2.114,64 zu erhöhen.

Rasensportverein Hannover von 1926 e.V. – Lückekinderprojekt:

Der Rasensportverein Hannover von 1926 e.V. (RSV) betreut seit 1998 bis zu 23 Schüler*innen aus bis zu sieben Nationen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Schulschluss nicht nach Hause gehen können bzw. auf Grund ihrer schlechten schulischen Leistungen besonders gefördert werden müssen.

Das Projekt bietet Schularbeitenhilfe, gemeinsames Mittagessen, Integration ausländischer Kinder, Sport in der vereinseigenen Sporthalle sowie Basteln und Spiele an.

Der RSV erhält eine dauerhafte Zuwendung i. H. v. 26.523 € vom Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Seit dem Haushaltsjahr 2014 erhält er zusätzlich eine befristete Erhöhung i. H. v. 3.680 €, somit insgesamt einen Zuwendungsbetrag von 30.203 €.

Dem Träger sind BUT-Mittel (Bildungs- und Teilhabemittel für bedürftige Kinder u. Jugendliche) der Region entfallen, auch erhält der RSV seit dem Haushaltsjahr 2018 keine Spenden von IKEA und dem Bezirksrat mehr.

Auf der Suche nach weiteren Zuwendungsgeber*innen wandte sich der Verein an das Kultusministerium -Landesjugendamt-, welches sich auf den § 45 Abs.1 SGB VIII stützte, den Verein als sonstige Tageseinrichtung einstufte und Auflagen in Form einer baurechtlichen Nutzungsänderung sowie Stunden- und Gehaltsaufstockungen im personellen Bereich forderte. Durch oben genannte Auflagen entstanden für den RSV Mehrausgaben für Personalkosten, einen Bauantrag und Umbaukosten an der Einrichtung. Die Kosten für den erforderlichen Bauantrag und auch die Umbaukosten wurden aus Eigenmitteln beglichen und die Auflagen inzwischen erfüllt. Die erhöhten Personalkosten in Höhe von 5.000 € konnte der Träger jedoch nicht aufbringen.

Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit hat diese Personalkosten für 2019 ebenfalls aus den Restmitteln der Zuwendung Camelot übernommen, um den Träger zu unterstützen. 2020 soll dies dann aus noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen. Ab 2021 wird der Träger seine Maßnahme einstellen, da bis dahin auch die Ganztagsschulsituation in der GS Kestnerstraße entschärft sein wird und die Arbeit des RSV nicht mehr notwendig sein soll.

UJZ Glocksee - Lückekinderprojekt: Im Rahmen der Haushaltsplanungen für 2019/2020 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover dem UJZ zusätzliche Mittel für die Jahre 2019 und 2020 für Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hannover bewilligt. So wurde auch die Zuwendung für das Lückekinderzentrum im Jugendzentrum Glocksee in 2019 um 9.458,-€ und ab 2020 um 21.458,-€ erhöht. Bei der damaligen Finanzplanung des Trägers waren diese Mittel für Personalkosten auskömmlich.

Durch Mitarbeiter*innenwechsel, Veränderungen bei den Erfahrungsstufen und Tariferhöhungen, die bei Antragstellung zum Doppelhaushalt 2019/2020 noch nicht absehbar waren, haben sich die Personalkosten in 2019 von geplanten 55.000,-€ auf 60.250,-€ erhöht. Der Träger hat sich sowohl an die Politik als auch an Dez. IV gewandt und seine finanzielle Notlage ausführlich geschildert.

51.5 hat den Träger 2019 mit einer einmaligen Zuwendung von 5.250 € unterstützt.

Weitere Anträge von Trägern für die noch verbliebenen 4.933,93 € aus der nicht genutzten Zuwendungssumme von Camelot in Höhe von 23.466 € im Jahr 2018 lagen nicht vor.

51.5 
Hannover / 07.02.2020