Drucksache Nr. 0337/2004:
Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Aufgabenkritik im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 bis 2007 (HK V) (DS. Nr. 2669/2003)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0337/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Jugendhilfeausschuss
2. In den Schulausschuss
3. In den Ausschuss für Haushalt
Finanzen und
Rechnungsprüfung
4. In den Organisations- und
Personalausschuss
5. In den Verwaltungsausschuss
6. In die Ratsversammlung
7. An die Mitglieder der
Stadtbezirksräte 01 - 13
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0337/2004
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Aufgabenkritik im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 bis 2007 (HK V) (DS. Nr. 2669/2003)

Antrag,


das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlage aufgeführten Anträge und Empfehlungen
der Stadtbezirksräte als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen,
soweit nicht in den Fachausschussberatungen Anträge aufgegriffen und beschlossen
werden oder eine Fraktion oder ein einzelnes Ratsmitglied sich einzelne Anträge zu eigen
macht und sie zur Abstimmung stellt.






Kostentabelle

Begründung des Antrages


Die Verwaltung hat mit Drucksache Nr. 2669/2003 ein Haushaltskonsolidierungskonzept
2005 bis 2007 (HK V) vorgeschlagen.
Da die vorgeschlagenen Maßnahmen Auswirkungen auf die Stadtbezirke haben, sind
die Stadtbezirksräte an der Beschlussfassung zu beteiligen.

Aufgrund des § 55 c (3) NGO sind die Stadtbezirksräte zu allen wichtigen Fragen des
eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirk betreffen, recht-
zeitig zu hören. Die Stadtbezirksräte können gemäß § 55 c (5) NGO in allen Ange-
legenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben
und Bedenken erheben.

Die Beratungen der Stadtbezirksräte sind abgeschlossen, die von den Stadtbezirksräten
beschlossenen Anträge sind in der Anlage, zugeordnet zu den einzelnen Maßnahme-
vorschlägen, dargestellt.

Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache mit Anlage
zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache mit allen Stadt-
bezirksanträgen liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 10.10 aus.
 Dez. I/18/11
Hannover / 06.02.2004