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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Misburg-Süd / ehemalige Bauschuttdeponie östlich Lohweg
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 214. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0101 / 2011 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 2582 / 2012 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Das 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde eingeleitet, um auf dieser Grundlage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1361 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nachfolgenutzung des 2009 eingestellten Betriebes der hier seit 1980 bestehenden Bauschuttdeponie zu schaffen.
Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 05.12.2012 mit Frist bis zum 11.01.2013 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aus diesem Verfahrensschritt liegen keine Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor, über die zu entscheiden wäre.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 13.12.2012 beschlossene Entwurf der 214. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 27.12.2012 bis 28.01.2013 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen auch aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 214. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 214. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 214. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15
Hannover / 19.02.2013