Anfrage Nr. 0298/2007:
Anfrage der Fraktion DAS LINKSBÜNDNIS zum Lautsprecher-Einsatz bei Montagsdemonstrationen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DAS LINKSBÜNDNIS zum Lautsprecher-Einsatz bei Montagsdemonstrationen

Seit August 2004 findet regelmäßig von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Innenstadt von Hannover die Montagsdemonstration gegen die Sozialgesetze (Hartz IV) statt. Am 15. Mai 2006 untersagte die Polizei bei einer dieser Demonstrationen die Nutzung einer Lautsprecheranlage, weil nur etwa 40 Menschen dort versammelt waren und die polizeiliche Auflage besteht, dass eine Lautsprecheranlage nur ab einer Versammlungsgröße von mindestens 50 Personen zulässig ist. Am 19. Januar erhielt der Versammlungsleiter deshalb einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 20 Euro, ersatzweise 20 Tage Haft. Am 22. Januar 2007 dann erhielt der Versammlungsleiter eine weitere Strafanzeige, weil er erneut elektroakustische Mittel zur Sprachverstärkung einsetzte und angeblich weniger als 50 Zuhörer anwesend waren.



Wir fragen die Verwaltung:





1. Sind Ihnen diese Vorfälle bekannt geworden?





2. Sehen Sie Möglichkeiten für die Landeshauptstadt, Einfluss auf die willkürliche Auflage der Polizei zu nehmen, dass Lautsprecheranlagen nur ab 50 Personen zulässig sind?

3. Was kann die Stadt Hannover dazu beitragen, dass auch kleine Gruppen ihr Recht auf Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit wahrnehmbar ausüben können?

Jeremy Krstic