Drucksache Nr. 0297/2011:
Zusammenlegung der Kindergartengruppen der Herrenhäuser Kirchengemeinde und der Gustav-Adolf-Kirche und Ausweitung der Betreuungszeit.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0297/2011
0
 

Zusammenlegung der Kindergartengruppen der Herrenhäuser Kirchengemeinde und der Gustav-Adolf-Kirche und Ausweitung der Betreuungszeit.

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindergartengruppe an der ehem. Gustav-Adolf-Kirche, Oertzeweg 3 (halbtags ohne Essen) und die Kindergartengruppe der Herrenhäuser Kirchengemeinde (halbtags ohne Essen) in Trägerschaft des Stadtkirchenverbandes am Standort Hegebläch 18 zusammen zu legen und
  • die Betreuungszeit einer Gruppe auf eine 3/4 Betreuung auszuweiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Die laufenden Kosten werden gemäß des Vertrages mit dem ev. luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätten bezuschusst. Durch die Zusammenlegung und die Ausweitung der Betreuungszeit entstehen keine Mehrkosten. Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeit werden durch den Wegfall der Bezuschussung für die dritte Betreuungskraft und der Außengruppenfinanzierung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt daher kostenneutral.

Begründung des Antrages

Nach der Fusion der Gustav-Adolf Kirchengemeinde und der Herrenhäuser Kirchengemeinde werden die Kindergartengruppen (je 25 Betreuungsplätze, halbtags ohne Essen) an den jeweiligen Standorten (Oertzeweg 3 und Hegebläch 18) durch die Kirchengemeinde Herrenhausen-Ledeburg in Trägerschaft des Ev.- luth. Stadtkirchenverbandes Hannover betrieben.

Nach dem Verkauf des Gustav-Adolf-Gemeindezentrums sind die dortigen Kita-Räume längstens bis zum Sommer 2012 angemietet.

Um die Kinderbetreuungsplätze zu erhalten, plant die Kirchengemeinde Herrenhausen-Ledeburg einen umfangreichen Umbau des Gemeindehauses am Standort Hegebläch 18. Hierin soll die Kindergartengruppe aus Ledeburg mit der dort bereits vorhandenen Kindergartengruppe zusammengelegt werden. Der Umbau des Gemeindehauses und die Herrichtung für die Kindergartengruppen erfolgt auf Kosten der Kirchengemeinde.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat für die beabsichtigten Umbaumaßnahmen eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Aufgrund der angebotenen Halbtagsbetreuung hatten beide Einrichtungen trotz des Bedarf an Kindergartenbetreuung im Stadtbezirk Probleme, die Gruppen zu füllen. Um beide Gruppen aber auf Dauer am Standort erhalten zu können, soll die Betreuungszeit für eine Gruppe auf eine 3/4 Betreuung ausgeweitet werden. Der vorhandene Betreuungsbedarf kann damit besser bedient werden. Ein Bedarf an Kindergartenbetreuung im Stadtbezirk Herrenhausen Stöcken und im Stadtteil Herrenhausen ist weiterhin gegeben. Die Betreuungsplätze im Stadtteil Herrenhausen werden dadurch nachhaltig gesichert. Die wegfallenden Betreuungsplätze im Stadtteil Ledeburg können zukünftig u. a. durch den geplanten Neubau einer 5-gruppigen Einrichtung im benachbarten Stadtteil Stöcken kompensiert werden.
51.41 
Hannover / 15.02.2011