Drucksache Nr. 0291/2013:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0291/2013
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 220. Ändereung des Flächennutzungsplanes eingegangene Stellungnahme gemäß dem Abwägungsvorschlag der Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 220. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0288 / 2011 N2 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 2581 / 2012 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Umsetzung eines Teilzieles des Innenstadtkonzeptes aus dem Informations- und Planungsprozess "Hannover City 2020+". Für den südlichen Teil des Klagesmarktes ist eine Wohnungsbauentwicklung vorgesehen. Daneben sind im näheren Umfeld Aktualisierungen der Flächennutzungsplan-Darstellungen vorzunehmen (Stadtbahn-/U-Bahn-Darstellung, Symbol Umspannwerk).

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 13.12.2012 beschlossene Entwurf der 220. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 27.12.2012 bis 28.01.2013 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung ist zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme von einer Bürgerin eingegangen, die sich auch ausdrücklich auf dieses Bauleitplanverfahren bezog. Die Verwaltung beantragt, hierüber entsprechend dem Abwägungsvorschlag in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden. Mit gleichlautenden Argumenten wurden zum Bebauungsplan Nr. 1752 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in rd. 530 Stellungnahmen Bedenken gegen die Planungsziele geäußert. Hierzu nimmt die Verwaltung in der Drucksache zur öffentlichen Auslegung für den Bebauungsplan Stellung.

Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus dem Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 220. Änderung des Flächennutzungsplans keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Wesentlichen weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die seinerzeitig getroffene Einschätzung hinsichtlich der Bedeutung des Parkplatzes für den Naturschutz war im weiteren Verfahren aufgrund neuerer Erkenntnisse zur vorhandenen Pflasterritzenvegetation zu relativieren.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 07.02.2013