Drucksache Nr. 0286/2006 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion betreffend Essensgeld und Härtefallfonds (DS Nr. 0286/ 2006)

Inhalt der Drucksache:

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0286/2006 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion betreffend Essensgeld und Härtefallfonds (DS Nr. 0286/ 2006)

Die Verwaltung hat ein Verfahren in Anlehnung an § 90 SGB VIII erarbeitet, das auf Basis der bestehenden Beschlusslage zu einer eigenständigen, von der Entgeltregelung unabhängigen Zuwendung bei Härtefällen führt. Eine erneute Beschlussfassung der Ratsgremien ist daher nicht erforderlich.

Nach der Verwaltungsvorschrift entscheidet die LHH selbst in jedem Fall – also auch bei fremder Einrichtungsträgerschaft – über die Zuwendung. Ist die LHH Trägerin der Einrichtung, wird die Zuwendungsleistung durch einen Erlass des vertraglich geschuldeten Essensgeldes erbracht. Ist die LHH nicht selbst Trägerin, wird die Zuwendung durch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem jeweiligen Einrichtungsträger geleistet.