Antrag Nr. 0286/2006:
Antrag der CDU-Fraktion zum Essengeld und zum Härtefallfonds

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zum Essengeld und zum Härtefallfonds

Antrag,

der Rat möge beschließen:

1) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verwaltungsvorschrift für Zuwendungen zur Finanzierung des Essengeldes in Kindertagesstätten (Härtefallfonds) den Ratsgremien und insbesondere dem Jugendhilfeausschuss als Beschlussdrucksache vorzulegen.

2) Bis zu einer entsprechenden Beschlussfassung wird die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift ausgesetzt.

Begründung:


Bisher sind alle Drucksachen, die sich mit den Elternbeiträgen und der Einführung des Essengeldes befassen, als Beschlussdrucksachen den zuständigen Gremien vorgelegt worden. Dieses Verfahren findet seine Begründung in der besonderen Rechtsnatur des Jugendhilfeausschusses. Die Verwaltung betrachtet das Essengeld als Teil des von den Eltern zu leistenden Entgelts für die Betreuung ihrer Kinder. Jede Veränderung beim Entgelt unterliegt einer Beratung und Beschlussfassung der Ratsgremien und kann nicht durch einfache Verwaltungsvorschrift modifiziert werden.

Eine Umsetzung der vorliegenden Verwaltungsvorschrift ohne Beteiligung der Gremien würde ein neues Auswahlverfahren begründen, das zur Anwendung von Kriterien führen würde, die vom Jugendhilfeausschuss nicht beschlossen worden sind. In diesem Verfahren liegt ein eindeutiger Verstoß gegen den besonderen Status des Jugendhilfeausschusses.
Im Übrigen wird es aufgrund einer Begrenzung der für diesen Härtefallfonds zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Sicherheit dazu kommen, dass nur ca. 10% der Eltern in den Genuss dieser Neuregelung kommen, 90% jedoch negativ beschieden werden.




Rainer Lensing
Vorsitzender