Drucksache Nr. 0271/2014 E1:
Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0271/2014 E1
1
 
Änderungsantrag Drucksache Nr. 15-0560/2014

Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße

Antrag,


1. dem Änderungsantrag 15-0560/2014 (Anlage 1) teilweise zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
keine

Finanzhaushalt
Entfällt

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Im Einmündungsbereich der Gronostraße auf die Göttinger Chaussee ist eine optimierte Radfahrerquerung im Zuge der Fußgängerschutzinsel zwischen Gronostraße und Zugang zum Edeka-Markt möglich. Der geplante Überweg für Fußgänger im Bereich einer Fußgängerschutzinsel wird erweitert durch eine zusätzliche Radfahrerquerung über die Göttinger Chaussee.

Eine weitere Querung der Bückeburger Allee auf der östlichen Fahrbahnseite der Göttinger Chaussee wurde in der Planungsphase bereits überprüft. Da es sich bei der Bückeburger


Allee um die Bundesstraße 65 handelt, wurde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beteiligt. Die erhobene Forderung auf Sicherstellung der vorhandenen Leistungsfähigkeit des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes, auch im Hinblick auf die Koordinierung mit der Lichtsignalanlage des in unmittelbarer Nähe liegenden Ricklinger Kreisels, kann mit einer zusätzlichen Querung für Radfahrer nicht gewährleistet werden.
66.2 2
Hannover / 02.04.2014