Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderungsantrag Drucksache Nr. 15-0560/2014 Umbau der Göttinger Chaussee zwischen Bückeburger Allee / B 65 und Wallensteinstraße
Antrag,
1. dem Änderungsantrag 15-0560/2014 (Anlage 1) teilweise zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Finanzhaushalt
Entfällt
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Einmündungsbereich der Gronostraße auf die Göttinger Chaussee ist eine optimierte Radfahrerquerung im Zuge der Fußgängerschutzinsel zwischen Gronostraße und Zugang zum Edeka-Markt möglich. Der geplante Überweg für Fußgänger im Bereich einer Fußgängerschutzinsel wird erweitert durch eine zusätzliche Radfahrerquerung über die Göttinger Chaussee.
Eine weitere Querung der Bückeburger Allee auf der östlichen Fahrbahnseite der Göttinger Chaussee wurde in der Planungsphase bereits überprüft. Da es sich bei der Bückeburger
Allee um die Bundesstraße 65 handelt, wurde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beteiligt. Die erhobene Forderung auf Sicherstellung der vorhandenen Leistungsfähigkeit des lichtsignalgeregelten Knotenpunktes, auch im Hinblick auf die Koordinierung mit der Lichtsignalanlage des in unmittelbarer Nähe liegenden Ricklinger Kreisels, kann mit einer zusätzlichen Querung für Radfahrer nicht gewährleistet werden.
66.2 2
Hannover / 02.04.2014