Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannten Straßen sind bereits für den Verkehr freigegeben worden. Sie können daher als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Die Neufassung der Drucksache ist erforderlich, weil in der Anlage 1 unter Punkt 4. die Straße nicht in dem angegebenen Umfang gewidmet werden kann und bei Punkt 1.b) und 7.b) der Anlage 1 ein Endpunkt der Straße falsch benannt wurde.Die Änderungen sind hervorgehoben.
66.11.20
Hannover / 09.02.2005