Drucksache Nr. 0241/2012 E1:
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) mit Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 590 v.H.

1. Ergänzung zum Satzungsentwurf über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) nach dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung in der Sitzung am 08.02.2012

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0241/2012 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) mit Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 590 v.H.

1. Ergänzung zum Satzungsentwurf über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) nach dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung in der Sitzung am 08.02.2012

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte geänderte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) mit Inkrafttreten zum 01.01.2012 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Innerhalb der textlichen Veränderungen wurde auf eine geschlechterbezogene Formulierung geachtet. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Geschlechter bestehen keine Unterschiede.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilergebnishaushalt 99 Angaben pro Jahr
Produkt 61101 Steuern, allg. Zuweisung, allg. Umlage

Begründung des Antrages


Mit der 1. Ergänzung zum Satzungsentwurf über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) wird dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung in der Sitzung vom 08.02.2012 zum Tagesordnungspunkt 3.13., Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 2351/2012 - HSK VIII (hier: Erhöhung der Grundsteuer) (Drucks. Nr. 0310/2012) insoweit Rechnung getragen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B mit Wirkung zum 01.01.2012 auf 600 v. H. festgesetzt wird.

Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
20.3 
Hannover / 13.02.2012