Drucksache Nr. 0222/2005:
184. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Werftstraße, "Yachthafen"
Feststellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0222/2005
2
 
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184. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: List / Werftstraße, "Yachthafen"
Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 184. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß Anlage 2 zu dieser Drucksache zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0821 / 2004 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 2245 / 2004 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss


Das 184. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist eingeleitet worden zur Entwicklung einer Wohnbaufläche auf der zwischen Werftstraße und Tannenbergallee gelegenen und als Grabeland ("Kolonie Mühlenfeld") genutzten Fläche.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 02.12.2004 beschlossene Entwurf der o.a. Änderung sowie dessen Erläuterungsbericht haben in der Zeit vom 16.12.2004 bis 17.01.2005 öffentlich ausgelegen.

Bedenken oder Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, die im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1479 abgegeben worden war und weiterhin Gültigkeit hat, ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Diese Stellungnahme bezieht sich zwar nur auf den Bereich des Bebaungsplanes, der die ehemalige Grabelandfläche und die südwestlich davon gelegenen Gewerbegrundstücke umfasst, auf den übrigen Teil der Flächennutzungsplan-Änderung jedoch übertragbar ist, weil hier lediglich die Art der Darstellung für gewerbliche Nutzungen geändert, eine neue Bebauung aber nicht vorbereitet wird.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das 184. Änderungsverfahren abschließen zu können.
 61.15
Hannover / 28.01.2005