Drucksache Nr. 0209/2012 E1:
Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0209/2012 E1
0
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Wasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“

Antrag zu beschließen:

Die in der Ausgangsdrucksache 0209/2012 in Anlage 1 dargestellte Neufassung des Vorvertrages mit der AUF Eberlein & Co. GmbH wird wie folgt verändert:

Lfd. Nr.
Nr. im Vertrag
Text in der Vorlage 0209/2012
Änderungsvorschlag
1
1, 2. Abs.
Dieser Dialog soll in der Planfeststellungs- und einer eventuellen Bauphase fortgesetzt werden.
Dieser Dialog wird während des Planfeststellungsverfahrens und in der Bauphase fortgesetzt.
2
5 e
Vor Beginn der Bauphase ist von der AUF Eberlein eine Bauerfüllungsbürgschaft in Höhe der Bausumme zu erbringen, welche mit Inbetriebnahmedatum der Anlage verfällt. Sie muss im Fall der Nr. 6.4 in eine Rückbaubürgschaft umgewandelt werden können.
Vor Beginn der Bauphase ist von der AUF Eberlein eine Bauerfüllungsbürgschaft einer Bank in Höhe der Bausumme zu erbringen, welche mit Inbetriebnahmedatum der Anlage verfällt. Sie muss im Fall der Nr. 6.4 in eine Rückbaubürgschaft umgewandelt werden können.
3
5 f
Keine Regelung bisher
f) AUF Eberlein führt auf ihre Kosten ein Beweissicherungsverfahren für Bauschäden für die angrenzenden Gebäude durch.
4
7 b
…Die Zustimmung muss innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Information erfolgen und darf nur in begründeten Ausnahmefällen (Insolvenz des Rechtsnachfolgers etc.) verweigert werden. Falls innerhalb von vier Wochen keine Antwort erfolgt, gilt dies als Zustimmung.
Die Zustimmung muss innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Information einschl. prüffähigem Nachweis der Bonität und Zuverlässigkeit des Rechtsnachfolgers erfolgen und darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Falls innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort erfolgt, gilt dies als Zustimmung.
.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Kostentabelle

Gegenüber der bisherigen Beschlusslage gibt es keine finanziellen Veränderungen.

Begründung des Antrages


Allgemein:
In der Sitzung des Nachbarschaftsdialogs am 20.02.2012 wurden obige, aus Sicht der Verwaltung sinnvolle Änderungsvorschläge zu den Formulierungen des beantragten Vorvertrags (Anlage 1 zur Drucksache Nr. 0209/2012) gemacht. Der Vertragspartner ist mit den Veränderungen einverstanden.

Unabhängig von den Änderungsvorschlägen legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Nachbarschaftsdialogs überwiegend Wert darauf festzustellen, dass sie das Vorhaben einer Wasserkraftanlage an dieser Stelle weiterhin grundsätzlich ablehnen.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu lfd. Nr.1:
Die Fortsetzung des Nachbarschaftsdialogs über die Vorplanungsphase hinaus wird verbindlich vereinbart.

Zu lfd. Nr. 2:
Es wird festgelegt, dass es sich um die die Bauerfüllungsbürgschaft einer Bank handeln muss, nicht um die einer sonstigen Organisation oder Person.

Zu lfd. Nr. 3:
Dieses Beweissicherungsverfahren hatte der Investor bereits 2010 im Nachbarschaftsdialog zugesagt. Es wird nun Vertragsbestandteil.

Zu lfd. Nr. 4:
Im Fall der Übertragung der Wasserkraftanlage bedarf die Zustimmung der Stadt einer hinreichend gründlichen Prüfung der Bonität und Zuverlässigkeit des Rechtsnachfolgers. Das angeführte Beispiel „Insolvenz des Rechtsnachfolgers etc.“ greift daher zu kurz und ist irreführend, deshalb entfällt der Klammerzusatz. Diese Prüfung innerhalb von vier Wochen zu leisten kann im Einzelfall problematisch sein, z. B. wenn die Datenlage unzureichend ist und der Rechtsnachfolger z. B. Informationen zurückhält.

Berichtigung zur Drucksache Nr. 0209/2012
Auf Seite 2, unter „1. Neuer Standort“ wird im dritten Absatz, erster Spiegelstrich, versehentlich auf eine nicht vorhandene Anlage 3 verwiesen. Die Verweisung bezieht sich tatsächlich auf Anlage 2.
67.1 1 / Dez. V
Hannover / 24.02.2012