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Die Neufassung ist erforderlich, weil in der Begründung ab Absatz 3 (kursiv/fett formatierter Text) weiterführende Erläuterungen aufgenommen wurden.Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2012 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Anhebung der zuletzt zum 01.01.2009 angepassten Gebühren für die Beisetzung von Urnen zu beschließen. Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.
Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ innengruppen ist nicht gegeben.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen sind in der nachfolgenden Begründung dargestellt.
Begründung des Antrages
Der Rat der Stadt Hannover hat am 17.12.2009 die DS 1858/ 2009 N1 „Haushaltssicherungskonzept (HSK) VII für den Zeitraum 2010 bis 2012“ beschlossen.
Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, zum Haushaltsjahr 2012 die Gebühren für die Urnenbeisetzungen als eine der in der DS ausgewiesenen Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes (6. HSK Block, E 18, Absenkung Zuschussbedarf um 190.000 €) von 245,-- € um 25,-- € auf 270,-- € anzuheben.
Die Kalkulation der Gebührentatbestände auf der Basis des Haushaltsplanes 2012 ergibt für das Jahr 2012 für die übrigen Gebührentatbestände geringfügige Gebührenanpassungen zwischen -0,3% und +0,7% (entspräche Anpassungen einzelner Gebühren zwischen -6,00 € und +6,00 €), die sich insgesamt ausgleichen, so dass die Gebühren aus Gründen der Gebührenkonstanz in bisheriger Höhe unverändert beibehalten werden sollten.
67.02
Hannover / 24.01.2012