Drucksache Nr. 0185/2022:
Weiterbetrieb der „Quarantäne-Inobhutnahme“ Klein-Buchholzer Kirchweg ab den 01.06.2022

Inhalt der Drucksache:

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0185/2022
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Weiterbetrieb der „Quarantäne-Inobhutnahme“ Klein-Buchholzer Kirchweg ab den 01.06.2022

Antrag,

1. die Fortschreibung der Inobhutnahme-Einrichtung Klein-Buchholzer Kirchweg nach den §§ 42 bzw. 42a ff. SGB VIII für den Zeitraum 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 in Trägerschaft des Heimverbundes, Fachbereich Jugend und Familie, zu beschließen

sowie
2. der Weiterführung der Einrichtung bis zum 31.05.2023, wenn die Corona-Pandemie den Bedarf für eine Verlängerung des Betriebs notwendig erscheinen lässt, zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Inobhutnahmeeinrichtung ist rund um die Uhr geöffnet und richtet sich generell an alle Geschlechter.
Genderkompetenz ist in der Inobhutnahme ein zentrales Professionalitätsmerkmal. Gerade in der Krisenarbeit wird erkennbar, wie geschlechterstrukturelle Bedingungen Lebenschancen und –entwürfe bestimmen

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36702
Heimverbund
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 178.089,74 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 493.638,98 €
Sach- und Dienstleistungen 30.647,07 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.145,83 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -356.342,14 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -356.342,14 €
Die Kosten für den Zeitraum 01.6.2022 bis zum 31.12.2022 werden mit 204.878,43 Euro, für den Zeitraum 1.1.2023 bis zum 31.5.2023 mit 151.463,70 Euro beziffert. Die Auslastung in der Einrichtung im Jahr 2021 betrug 25 %. Eine Kostenerstattung (Pflegesätze) wurde in diesem Rahmen in den Kostenübersichten berücksichtigt. Im Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Jugend und Familie stehen für den Betrieb der Quarantäne-Inobhutnahme Einrichtung Mittel in genannter Höhe zur Verfügung

Begründung des Antrages

Die Inobhutnahme Klein-Buchholzer Kirchweg (IO) übernimmt hoheitliche Aufgaben nach dem SGB VIII gem. §42.

Die Inobhutnahme-Einrichtung ist ganzjährig rund um die Uhr geöffnet, so dass eine Aufnahme am Tag und in der Nacht möglich ist. Aufgenommen werden Minderjährige, die durch den KSD bzw. die Clearingstelle zugeführt werden. Die Inobhutnahme-Gruppe bietet bis zu sechs Kindern und Jugendlichen in einer akuten Krisensituation einen Schutz- und Ruheraum.

In den Räumlichkeiten dieser Einrichtung werden seit dem 16.10.2020 Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter von 6 bis 17 Jahren betreut, die gemäß § 42 in Obhut genommen werden müssen und bei denen eine COVID19-Problematik (Verdacht oder Infektion) vorliegt. Auf diese Weise soll das Risiko von weiteren Infektionen durch neue Mitbewohner*innen in den anderen Inobhutnahme-Einrichtungen des Heimverbunds reduziert und eine mögliche quarantänebedingte Schließung von Einrichtungen verhindert werden.

Die Inobhutnahme Klein-Buchholzer Kirchweg (IO) ermöglicht dem Heimverbund die gezielte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit einer COVID19-Problematik (Verdacht oder Infektion) und die Umsetzung von Quarantäneanordnungen.

Der Regelbetrieb und das Aufnahmegeschehen in einer Inobhutnahme-Gruppe mit Covid-19-Kindern ist u.a. abhängig von den Vorgaben des Gesundheitsamtes. Bei Symptomen, die medizinisch eine stationäre Betreuung notwendig erscheinen lassen, werden die betreuten jungen Menschen in ein Krankenhaus verlegt.

Die Einrichtung bietet Kindern und Jugendlichen einen Schutz- und Ruheraum. Ziel ist, dass die betreuten Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung die Möglichkeit haben, die Zeit der Quarantäne oder Isolation so zu gestalten, dass diese auch später in guter Erinnerung bleiben kann. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die von einer Infektion betroffen sind oder aufgrund der Einreiseumstände zunächst in Quarantäne müssen, stellt die IO Klein-Buchholzer Kirchweg oft den ersten Kontakt mit der Jugendhilfe dar.


Es werden Mitarbeiter*innen mit den pädagogischen Ausbildungen zu Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen im Team eingesetzt. Insgesamt sind 6,5 Stellen für Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen vorgesehen. Durch Teilzeitstellen sind mindestens acht Personen im Team tätig. Es wird eine 24-Stunden-Betreuung sichergestellt.

Aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzwerte und im Hinblick auf das verstärkte Auftreten der Virusmutationen ist aktuell nicht absehbar, dass der Bedarf für eine Quarantäne-Inobhutnahme in diesem Jahr entfällt. Die Weiterführung der Inobhutnahme Klein-Buchholzer Kirchweg ist aus pandemischer Sicht geboten.

51.6 
Hannover / 21.01.2022