Drucksache Nr. 0157/2010:
Erhöhte Mietbeihilfe für den Sportkindergarten Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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0157/2010
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Erhöhte Mietbeihilfe für den Sportkindergarten Bothfeld

Antrag,

zu beschließen,
die Mietbeihilfe für den Sportkindergarten Bothfeld e. V., Prinz-Albrecht-Ring 2, 30657 Hannover, für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 von bisher 1.165,00 € mtl. pro Gruppe auf 1.300,00 € mtl. pro Gruppe zu erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote des Sportkindergartens Bothfeld e. V. richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen20.880,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt20.880,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-20.880,00 € 

Begründung des Antrages

Der Sportkindergarten Bothfeld e. V. betreut seit 1999 insgesamt 85 Kinder in vier Gruppen, davon eine Krippengruppe, zwei Kindergartengruppen und eine Hortgruppe.

Der Schwerpunkt dieser Kindertagesstätte liegt auf Bewegung. Als besonderes Merkmal hat die Sportkita eine so genannte Arena. Hier können und werden alle Sport- und Bewegungsangebote durchgeführt. Die Zahl dieser Angebote ist in Qualität und Quantität im Vergleich zu anderen Einrichtungen überdurchschnittlich hoch. Aufgrund der großzügigen Raumgestaltung können die Angebote witterungsunabhängig stattfinden und bieten die einmalige Chance eines Ganzjahressportbetriebes. Die gesamte Architektur fördert und unterstützt den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder. Auch die einzelnen Gruppenräume sind auf das besondere Bewegungskonzept der Kita ausgerichtet.

Eine Anmietung dieser Flächen durch die Landeshauptstadt Hannover kann nicht in Betracht kommen. Ein damit verbundener Mieterwechsel in der laufenden Nutzung wäre ein unübliches Verfahren. Hierneben stehen im Erfolgsplan des Gebäudewirtschaftsbetriebes für die dann anfallenden monatlichen Mietzahlungen keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Aus den Richtlinien über Fördervoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen ergibt sich eine als Zuwendung gewährte Mietbeihilfe von maximal 865,00 € mtl. pro Gruppe. Zusätzlich zu dieser Gruppenförderung wird eine erhöhte Mietbeihilfe in Höhe von 435,00 € mtl. pro Gruppe gewährt.
Der Verein kann die sich aus dem großzügigem Raumkonzept ergebenden hohen Mietkosten auch weiterhin nicht ohne diese zusätzliche Hilfe bewältigen, wenn die Qualität der Arbeit erhalten bleiben soll. Die Einrichtung deckt einen nicht unerheblichen Teil des Bedarfs zur Erfüllung des Rechtsanspruchs im Kindergartenbereich und ab 01.08.2013 für die unter dreijährigen Kinder ab und soll daher erhalten bleiben.
Der Sportkindergarten Bothfeld erhält durch die vorgesehene erhöhte Mietbeihilfe insgesamt 20.880,00 € jährlich zusätzlich. Es besteht trotz dieser Zuwendung ein Restdefizit. Wie in der Vergangenheit wird der Verein dieses Defizit durch Eigenmittel, Mieteinnahmen und Sparsamkeit ausgleichen und so den Fortbestand der guten Arbeit sichern.

Eine Befristung bis zum 31.12.2012 bietet genügend Raum, die Entwicklung der Bedarfszahlen bei den unter dreijährigen Kindern nach Errichtung des Neubaus Robinienweg zum Ende 2012 im gleichen Stadtbezirk abzuwarten und im Hinblick auf den Sportkindergarten Bothfeld neu zu bewerten.
51.41 
Hannover / 20.12.2009