Antrag Nr. 0150/2009:
Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage einer Satzung zum Verbot des Zeigens oder Hissens der Reichskriegsflagge in der Fassung von 1935 (ohne Hakenkreuz)

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage einer Satzung zum Verbot des Zeigens oder Hissens der Reichskriegsflagge in der Fassung von 1935 (ohne Hakenkreuz)

Antrag zu beschließen:


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Verwaltung auf, ihm eine Satzung im Sinne des Beschlusses des VA vom 28. August 2008 (Ds. 0919/2008) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, damit das Zeigen oder Hissen der Reichskriegsflagge von 1935 (ohne Hakenkreuz) umgehend ordnungsrechtlich verboten und bei Zuwiderhandlungen geahndet werden kann.

Begründung:


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28. August 2008 beschlossen, dass eine ordnungsrechtliche Vorschrift geschaffen werden soll, um wirksam und effektiv rechtsextremistisches Gedankengut zu bekämpfen. Die Landeshauptstadt kann insoweit ein deutliches Zeichen gegen rechtsextremistische Symbole setzen.

Es ist dringend zu befürchten, dass Anhänger der NPD bei der angekündigten Demonstration am 1. Mai 2009 in Hannover die zunächst nicht verbotene Reichskriegsfahne von 1935 (ohne Hakenkreuz) zeigen, um Bürgerinnen und Bürger zu stören und bewusst zu provozieren.

Die „ordnungsrechtliche Lücke“ muss daher umgehend mit der beantragten Satzung geschlossen werden.



Rainer Lensing
Vorsitzender