Antrag Nr. 0148/2005:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 2424/2004, Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebotes gem. § 24 a TAG

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0148/2005 (Originalvorlage)
2424/2004 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 2424/2004, Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderangebotes gem. § 24 a TAG

Antrag,

zu beschließen:

1) Im Antragstext der Beschlussdrucksache 2424/2004 wird das unter Ziffer 1 aufgeführte Datum 01.10.2010 durch eine Frist bis zum 01.08.2007 ersetzt. Des Weiteren sollen bis spätestens 01.08.2006 60% der fehlenden Plätze eingerichtet worden sein.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung gemäß den oben genannten Fristen bis spätestens 30.09.2005 vorzulegen.

3) Die Verwaltung wird 7beauftragt, jährlich repräsentative Elternbefragungen zum tatsächlichen Betreuungsbedarf von Kindern in den ersten drei Lebensjahren durchzuführen.

Begründung

Die Verwaltung hat in der Drucksache 2424/2004 vorgeschlagen, die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Stichtagsregelung für den Ausbau des Betreuungsangebotes zugunsten von Kindern unter drei Jahren bis zum letztmöglichen Datum, dem Jahr 2010, auszuschöpfen.
Dabei wird darauf Bezug genommen, dass ein entsprechender Rückgang bei 3- bis 6-jährigen Kindern eine Umstrukturierung weitgehend kosten-neutral möglich machen würde. Dies bedeutet jedoch einen Aufschub der dringend notwendigen Bedarfsverbesserung für den Krippen- bzw. Krab-belbereich bis zu diesem Zeitpunkt. Stattdessen sieht der vorgeschlagene Änderungsantrag vor, einen großen Teil der entsprechenden Bedarfsdeckung bereits vier Jahre früher vorzunehmen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Elternbefragung den tatsächlichen Bedarf an Krabbel- und Krippenplätzen aktuell widerspiegeln. Dies wird durch die vorgenommene Erhebungstechnik nicht gewährleistet, weil sie allein die tatsächlich aktualisierten Bedarfswünsche, die der Verwaltung zurückgemeldet worden sind, zur Grundlage der Bedarfsplanung macht.