Drucksache Nr. 0145/2021:
Zuwendung an die Stadt Blantyre zur Unterstützung der coronabedingten Notsituation

Inhalt der Drucksache:

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0145/2021
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Zuwendung an die Stadt Blantyre zur Unterstützung der coronabedingten Notsituation

Antrag,

zu beschließen, der Stadt Blantyre in Malawi eine Zuwendung zur Unterstützung der coronabedingten Notsituation in Höhe von

50.000,00 €

zu bewilligen.

Die Zuwendung basiert auf dem Projekt „Nachhaltiger Schutz vor Covid-19 durch Wissenstransfer, Prävention & Equipment in Blantyre“ (s. Informationsdrucksache Nr. 0002/2021).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei allen Projektmaßnahmen werden grundsätzlich alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt  11103
Grundsatzangelegenheiten / Büro für internationale Angelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 50.000,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 50.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Zur Finanzierung der Zuwendung im Jahr 2021 steht die Aufwandsermächtigung gem. § 20 Abs.4 i.V.m. § 18 KomHKVO aus den im Jahr 2020 erhaltenen zweckgebundenen Erträgen aus der Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung (siehe auch Begründung).

Begründung des Antrages

Die Infektionslage in Blantyre hat sich nach Aufkommen der mutierten Virusvariante in Südafrika dramatisch verschlechtert. So ist die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit der Infektion sprunghaft gestiegen. Die Versorgungslage mit medizinischer Schutzausrüstung und mit Alltagsmasken ist aktuell sehr kritisch.

Um die Notsituation in unserer Partnerstadt abzumildern, hat das Büro für Internationale Angelegenheiten federführend und in Kooperation mit dem Kulturbüro im Oktober 2020 einen Förderantrag bei der „Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingereicht. Beim zugrundeliegenden Förderprogramm handelt es sich um das sog. Kommunale Corona-Solidarpaket, welches vom BMZ zur Stärkung der Solidarität in den kommunalen Partnerschaften des globalen Südens eingesetzt wird. Das Programm ermöglicht deutschen Kommunen, ihre Partnerstädte mit einer Fördersumme von max. 50.000 € in Form einer Vollfinanzierung (ohne städtische Eigenmittel) in der pandemiebedingten Krise zu unterstützen.

Der Förderantrag der Landeshauptstadt wurde Ende November 2020 bewilligt und die beantragte Fördersumme von 50.000 € ist zur Weiterleitung an die Stadt Blantyre im Dezember 2020 eingegangen. Eine ausführliche Darstellung der geplanten Projektmaßnahmen ist der Informationsdrucksache Nr. 0002/2021 zu entnehmen. Die vertragliche Grundlage zwischen der Fördergeberin (Engagement Global als Servicestelle des BMZ) und der Landeshauptstadt Hannover bildet ein sog. „Weiterleitungsvertrag“. Zur Umsetzung der Maßnahmen vor Ort geht die Landeshauptstadt Hannover darüber hinaus mit der Stadt Blantyre eine gesonderte Projektvereinbarung ein, in der alle Verpflichtungen der Stadt Blantyre zur Einhaltung der förderrechtlichen Vorgaben festgehalten sind.


Die Auszahlung der Zuwendung an die Stadt Blantyre erfolgt aufgrund der zeitlichen Projektvorgaben (u.a. aufgrund der viermonatigen Verausgabungsfrist im Partnerland) vor Erlangen der Rechtskraft des Haushaltes 2021/2022. Der Auszahlungstermin ist somit für den Zeitpunkt ab dem 12.02.2021 angesetzt.
15.23 
Hannover / 25.01.2021