Drucksache Nr. 0137/2021 N1:
Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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1. Neufassung
0137/2021 N1
0
 

Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

der Annahme einer Geldzuwendung i.H.v. 50.000,00 € für das Vorhaben Plan B – OK, vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrages, von der Bürgerstiftung Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €50,000.00
   
   
   
Saldo ordentliches Ergebnis €50,000.00
   
  

Begründung des Antrages

Das Vorhaben Plan B – OK der Landeshauptstadt Hannover in Kooperation mit der Region Hannover beinhaltet eine befristete ordnungsrechtliche Unterbringung obdachloser Menschen in Kombination mit intensivierter sozialer Betreuung gemäß §§ 67ff. SGB XII. Ziel dieses Angebotes ist es, die untergebrachten Personen dabei zu unterstützen, ihre Wohn- und Lebenssituation dauerhaft zu verbessern (siehe entsprechende Drucksache Nr. 2711/2020).

Die Bürgerstiftung Hannover würde dieses Projekt mit einer Geldzuwendung i.H.v. 50.000,00 € für die Anmietung des Gebäudes fördern. Die Bürgerstiftung Hannover hat sich zum Ziel gesetzt, für gesellschaftspolitisches Engagement in der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover ein großes Netzwerk aufzubauen und zu gestalten.

Es wird daher vorgeschlagen, der Annahme der Geldzuwendung, vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrages, von der Bürgerstiftung Hannover zuzustimmen.

61.65 
Hannover / Feb 17, 2021