Anfrage Nr. 0136/2012:
Anfrage von Ratsherrn Neudahm zur möglichen Einsicht des E-mail Verkehrs der Ratsmitglieder durch die Verwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Neudahm zur möglichen Einsicht des E-mail Verkehrs der Ratsmitglieder durch die Verwaltung

Als Teilnehmer am CaRa Programm (Computer assistierte Ratsarbeit) wird mein E-mail-Verkehr als Ratsherr über den städtischen Server abgewickelt, der von den Administratoren der Verwaltung geführt und überwacht wird.

Ich frage deshalb die Verwaltung:

1.
Ist es den städtischen Administratoren technisch möglich, meinen E-mail Verkehr einzusehen?

2.
Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um eine solche Einsicht zu verhindern?

3.
Ist eine solche Kontrollmöglichkeit meiner politischen Kommunikation durch die Verwaltung zulässig?


Klaus Neudahm