Drucksache Nr. 0121/2012:
Bebauungsplan Nr. 1749 - Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 2 und 3
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0121/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1749 - Eulenspiegelweg -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1749 im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Festsetzung einer öffent- lichen Verkehrsfläche – entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die betroffe-
nen Einfamilienhausgrundstücke öffentlich zu erschließen und den vorhandenen Weg aus-
zubauen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus. Durch den Ausbau der Erschließungsstraße wird die Erreichbarkeit der Grundstücke für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge ermöglicht, wodurch die Wohnqualität verbessert wird.

Kostentabelle

Die Kosten für den Ausbau der Kanäle, der Leitungen und der Verkehrsfläche werden im Laufe des Verfahrens ermittelt.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau des östlichen Abschnittes des Eulenspiegelweges geschaffen werden. Eine Verbreiterung des 3 m breiten, bisher nur als Fuß- und Radweg vorgesehenen Straßen-
abschnittes auf 5 m ist erforderlich, um eine ausreichende Erschließung der südlich auf einem ehemaligen Gärtnereigrundstück entstandenen Einfamilienhausgrundstücke zu gewährleisten. Die für den aktuellen Ausbau erforderlichen Flächen befinden sich bereits im Eigentum der Stadt.


Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind und insbesondere kein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, soll der Bebauungsplan Nr. 1749 als Bebauungs-
plan der Innenentwicklung im so genannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
61.13 
Hannover / 12.01.2012