Drucksache Nr. 0104/2016:
Wechsel im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

Inhalt der Drucksache:

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0104/2016
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Wechsel im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

Antrag,

1) zu beschließen, dass Ratsfrau Désirée Barnert ab dem 01.02.2016 in Nachfolge von Ratsfrau Petra de Buhr in den Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH benannt wird.

2) zu beschließen, dass Städtischer Leitender Direktor Frank Heidenbluth auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ab dem 01.03.2016 in Nachfolge von Stadtrat Thomas Walter in den Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH benannt wird.

3) die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, die oben genannten Mitglieder zu wählen bzw. für die jeweils gesellschaftsrechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion und beim Oberbürgermeister.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

zu 1)
Mit dem Ausscheiden der Ratsfrau Petra de Buhr zum 28.01.2016 wird es notwendig, für das von ihr wahrgenommene Mandat eine Neuregelung zu treffen. Die SPD Fraktion hat mit Schreiben vom 18.12.2015 die genannte Umbesetzung mitgeteilt

zu 2)
Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte/der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.

Mit dem Ausscheiden des Stadtrates Thomas Walter zum Februar 2016 wird es notwendig, für das von ihm wahrgenommene Pflichtmandat eine Neuregelung zu treffen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach ihrer Wahl beginnt. Das neu gewählte Mitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen (§ 9 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages).

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der VVG GmbH.
18.60  / 20.20 / Dez I
Hannover / 18.01.2016