Anfrage Nr. 0104/2015:
Anfrage von Ratsherrn Leineweber zur Unterzeichnung der Ratsprotokolle

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Leineweber zur Unterzeichnung der Ratsprotokolle

Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, dass sämtliche mir vorliegende Protokolle zur Sitzung der Ratsversammlung nicht unterzeichnet sind. Laut § 22 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover ist die Niederschrift von dem Oberbürgermeister, dem Ratsvorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Dies ist nicht geschehen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
  1. Warum sind die Protokolle zur Sitzung der Ratsversammlung nicht unterzeichnet?
  2. Haben sie trotz Genehmigung durch die Gremien dennoch Gültigkeit?
  3. Sind die niedergeschriebenen Beschlüsse des Rates trotz der Unvollständigkeit der Protokolle rechtsgültig?

Die rechtlichen Grundlagen legen Sie bitte der Antwort ausgedruckt als Anlage bei.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Leineweber
Ratsherr